Seit dem 1. Juli 2023 gelten andere Beitragssätze für die Pflegeversicherung. Versicherte wurden deshalb nach ihrer Elterneigenschaft befragt.
Die sogenannte Elterneigenschaft spielt bei der Höhe der Beiträge zur Pflegeversicherung eine entscheidende Rolle. Kinderlose zahlen seit Juli 2023 mehr in die soziale Pflegeversicherung ein, während Eltern mit mindestens zwei Kindern weniger zahlen als früher.
Was bedeutet Elterneigenschaft?
Mit der Geburt eines Kindes erlangen dessen Eltern die so genannte Elterneigenschaft. Die Elterneigenschaft bezieht sich auf den rechtlichen Status und die Funktion einer Person als Elternteil eines Kindes. Die Eltern haben das gesetzliche Sorgerecht und sind für das Wohlergehen und die Erziehung des Kindes verantwortlich. Die Eigenschaft gilt ein Leben lang. Das gilt nicht nur für die leiblichen Eltern, sondern auch für Adoptiveltern, Stiefeltern und Pflegeeltern.
Nachweis der Elterneigenschaft
Um in den Vorzug der Beitragsermäßigung zu kommen, müssen Sie Ihre Elterneigenschaft bei der für die Zahlung der Beiträge an die Pflegekasse zuständigen Stelle nachweisen. Bei Arbeitnehmern ist das in der Regel der Arbeitgeber, bei Selbstständigen die Pflegekasse. Als Nachweis gelten folgende Dokumente:
- Leibliche Eltern: Kopie der Geburtsurkunde des Kindes oder der Kinder. Alternativ: Kopie des Eltern- oder Kindergeldbescheids oder der Vaterschaftsanerkennungsurkunde.
- Adoptiveltern: Adoptionsurkunde. Alternativ: Einkommensteuerbescheid, auf dem ein Kinderfreibetrag eingetragen wurde.
- Stiefeltern: Heiratsurkunde oder Nachweis über die Eintragung der Lebenspartnerschaft. Alternativ: Einkommensteuerbescheid.
- Pflegeeltern: Nachweis des Jugendamtes. Alternativ: Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder Einkommensteuerbescheid.
Weisen Sie Ihre Elterneigenschaft innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt des Kindes nach, profitieren Sie von dem entsprechenden Beitragsnachlass ab dem Geburtsmonat. Andernfalls gilt die Reduzierung erst ab dem Folgemonat, nachdem Sie den Nachweis erbracht haben.
Beitragshöhe für die Pflegeversicherung
Der Beitrag in der sozialen Pflegeversicherung ist abhängig vom Einkommen: Der Beitragssatz wird jeweils auf die beitragspflichtigen Einnahmen bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Als Arbeitnehmer zahlen Sie folgende Beiträge in die gesetzliche Pflegeversicherung ein:
- keine Kinder: 2,3 Prozent des monatlichen Bruttolohns
- 1 Kind: 1,7 Prozent des monatlichen Bruttolohns
- 2 Kinder: 1,45 Prozent des monatlichen Bruttolohns
- 3 Kinder: 1,2 Prozent des monatlichen Bruttolohns
- 4 Kinder: 0,95 Prozent des monatlichen Bruttolohns
- 5 Kinder: 0,7 Prozent des monatlichen Bruttolohns
Die Ermäßigung des Pflegebeitrags für Ihr erstes Kind gilt lebenslang, auch wenn dieses Kind stirbt. Alle weiteren Ermäßigungen gelten nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres der Kinder.
Pflegeversicherung beim Minijob
Wenn Sie einem Minijob oder einer kurzfristigen Beschäftigung nachgehen, werden von Ihrem Lohn keine Beiträge zur Pflegeversicherung abgezogen. Diese geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse sind beitragsfrei.