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Home Politik

Partei will juristisch gegen Einstufung vorgehen

2. Mai 2025
in Politik

„Schwerer Schlag“

AfD kündigt Klage gegen Verfassungsschutz an


Aktualisiert am 02.05.2025 – 13:14 UhrLesedauer: 1 Min.

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Alice Weidel und Tino Chrupalla (Archivbild): Die AfD-Spitze zieht vor Gericht. (Quelle: IMAGO/Christian Marquardt/imago)

Der Verfassungsschutz stufte die AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ an. Dagegen geht die Partei juristisch vor. Das gaben die beiden Vorsitzenden bekannt.

Nach der Einstufung der AfD als rechtsextremistisch sprechen die Co-Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla in einer gemeinsamen Presseerklärung von einem „schweren Schlag“ gegen die Demokratie. Ihre Lesart: Die AfD liege in Umfragen vorn, die Bundesregierung sei nur noch geschäftsführend im Amt, das Verfahren des Verfassungsschutzes sei noch nicht rechtskräftig abgeschlossen.

„Der zielgerichtete Eingriff in den demokratischen Willensbildungsprozess ist daher erkennbar politisch motiviert“, so die beiden Parteichefs. Sie kündigten an, gegen die Einstufung juristisch vorzugehen.

Zuletzt war die Partei im vergangenen September mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die Partei setzte sich gegen die Absetzung des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zur Wehr. Die Ausschuss-Kollegen hatten Brandner abgesetzt. Brandner hatte sich auf X abwertend zu Opfern des rechten Terroranschlags in Halle (an der Saale) im Jahr 2019 geäußert. Das Parlament habe die Wahl, frei über seine Ausschussvorsitzenden oder ihre Abberufung zu entscheiden, befanden die Karlsruher Richter.

Auch im konkreten Prüfverfahren hatte die Justiz das Vorgehen gebilligt. So bestätigten sowohl das Verwaltungsgericht Köln (2022) als auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (2024) die Einstufung der Partei als Verdachtsfall.

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