Der Nachnahme-Betrug mit Paketen ist noch immer im Umlauf. Was Sie wissen müssen, um nicht hereinzufallen – und was man tun kann, wenn es doch passiert ist.
Wenn Betrüger unbescholtene Bürgerinnen und Bürger um ihr Geld bringen wollen, finden sie meistens einen Weg – online oder auch offline. Neben zahlreichen Maschen, wie etwa dem altbekannten „Enkeltrick“, ist auch der Betrug mit Paketen nach wie vor verbreitet. Haben Sie aber schon mal von der Abzocke per Nachnahme gehört?
Der Paketversand per Nachnahme ist nicht mehr so verbreitet wie noch vor ein paar Jahren. Bei dieser Versandart muss der Empfänger den Rechnungsbetrag bei Lieferung in bar oder per Zahlungsanweisung bezahlen. Für Onlineshops ist das heutzutage eher unüblich, da inzwischen meistens auf Zahlungsdienstleister wie Paypal und Klarna oder die Zahlung per Kreditkarte oder Überweisung gesetzt wird.
Betrug mit Nachnahme gibt es in vielerlei Form
Aber: Einige Unternehmen und auch Privatpersonen verschicken Pakete noch über Nachnahme. Und genau hier setzen die Betrüger an. Wie etwa „Watchlist Internet“ erklärt, gibt es bei dieser Betrugsmasche mehrere Ansätze. Entweder geben sie als Absender Verwandte oder Bekannte an oder Unternehmen. Das können real existierende und vertrauenswürdige Unternehmen sein, aber auch erfundene Scheinunternehmen.
Was alle Abzockmaschen aber gemeinsam ab: Die Betrüger haben es auf Adressen abgesehen, bei denen sie davon ausgehen, dass dort mehrere Menschen leben. Im „Idealfall“ nimmt nicht der intendierte Empfänger, sondern ein Familienmitglied oder Mitbewohner das Paket an. Die Hoffnung der Kriminellen ist, dass sie die Gebühren für das Paket erst mal bezahlen, ohne etwas zu hinterfragen. Und in diesen Päckchen befindet sich natürlich keine wertvolle Ware – sondern Müll.
Das kann man im Falle eines Betrugs tun
Was die Masche vor allem voraussetzt, ist, dass der Empfänger oder eine andere Person im Haushalt das Paket annimmt. Wenn Sie eine Sendung erwarten und wissen, dass Sie nicht zu Hause sind, informieren Sie Ihre Familienmitglieder oder Mitbewohner. Unbekannte Pakete sollte man lieber nicht annehmen, wenn man sie erst bezahlen soll.
Ist man auf die Betrugsmasche reingefallen, ist es in den meisten Fällen recht schwierig, wieder an sein Geld zu kommen. Über die Post kann man sich das verlorene Geld nicht wieder zurückholen – dafür ist der Händler beziehungsweise Absender zuständig. Das Problem bei Betrugsfällen: Man hat in der Regel keine Kontaktinformationen des „Absenders“.
Allerdings können Sie bei der Polizei Anzeige erstatten. Wenn die Täter ausfindig gemacht werden können, haben Sie eventuell sogar Anspruch auf Schadenersatz.