Wenn eine Pfändung Ihres Kontos droht oder Ihr Girokonto bereits gepfändet wird, können Sie es in ein „P-Konto“ umwandeln. So wird Ihr Geld bis zu einem bestimmten Betrag geschützt. Seit Dezember gibt es einige Änderungen.
Das Wichtigste im Überblick
Es gibt Zeiten im Leben, in denen es nicht ganz rund läuft. Unbezahlte Rechnungen türmen sich, das Konto ist längst im Minus, Gläubiger drohen bereits mit Pfändung des Girokontos.
Doch so verzwickt diese Situation auch scheint, es gibt noch eine Lösung: ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto. Bis zu einem bestimmten Freibetrag ist Ihr Geld dort vor einer Pfändung sicher. t-online erklärt, wie das P-Konto funktioniert und auf was Sie achten sollten.
Was ist ein P-Konto genau?
Ein P-Konto schützt Ihr Konto vor einer Pfändung durch Ihre Gläubiger – zumindest bis zu einer bestimmten Grenze, dem gesetzlich festgelegten Freibetrag. Monatlich sind Ihnen durch ihn bis zu 1.410 Euro sicher.
Ein Gläubiger kann also nur das, was über den Freibetrag reicht, pfänden. So bleiben Sie bis zu einem gewissen finanziellen Punkt handlungsfähig – können also noch Überweisungen tätigen, Bargeld abheben oder Daueraufträge ausführen. Geregelt wird das P-Konto in § 850k der Zivilprozessordnung (ZPO).
Wichtig: Ihre Bank kann einige Funktionen bei einem Pfändungsschutzkonto einschränken, muss Sie allerdings darüber informieren. Darauf sollten Sie achten, wenn Sie ein P-Konto aufmachen (siehe unten).
Freibetrag: Wie viel Geld ist vor einer Pfändung geschützt?
Der Freibetrag, der vor einer Pfändung geschützt ist, liegt seit 1. Juli 2023 bei 1.410 Euro pro Monat. Alles, was darüber hinaus geht, kann ein Gläubiger pfänden. Der Pfändungsfreibetrag steigt jedes Jahr etwas an.
Dieser Pfändungsschutz erhöht sich, wenn Sie etwa Unterhalt zahlen müssen. Für den ersten Unterhaltsberechtigten steigt der Freibetrag auf 1.939,99 Euro an, für jeden weiteren erhöht er sich nochmals. Der Pfändungsfreibetrag kann sich auch erhöhen, wenn Sie etwa Kindergeld erhalten.
Hier erhalten Sie eine P-Konto-Bescheinigung
In jedem Fall gilt: Sie müssen Ihrer Bank bescheinigen, dass Sie Unterhalt zahlen müssen oder Kindergeld erhalten. Ihr Arbeitgeber, die Familienkasse, Sozialleistungsträger oder anerkannte Insolvenzberatungsstellen dürfen eine sogenannte P-Konto-Bescheinigung ausstellen, sind aber nicht dazu verpflichtet.
Tipp: Sie können sich auch an das zuständige Vollstreckungsgericht wenden, das die Pfändung veranlasst hat. Oder Sie versuchen es bei Ihrer Bank mit Kontounterlagen, aus denen bestimmte Zahlungen hervorgehen. Je nach Finanzinstitut werden diese anerkannt.
Was passiert, wenn ich meinen Freibetrag nicht ganz aufgebraucht habe?
Wenn Sie in einem Monat weniger als den Pfändungsfreibetrag ausgeschöpft haben, können Sie das Geld im nächsten Monat verbrauchen. So werden etwa Sozialleistungen geschützt, die Sie am Ende des Monats für den nächsten Monat erhalten.
Beachten Sie: Das funktioniert seit Dezember 2021 immerhin für drei Monate. Zuvor war es nur für einen Monat möglich – bis das Geld gepfändet wurde.
Was ist mit Nachzahlungen beim P-Konto?
Wenn Sie Leistungen wie etwa Rente oder Kindergeld beantragen, bekommen Sie diese nicht selten zeitverzögert bewilligt – also mit Nachzahlungen. Der dann ausgezahlte Betrag für mehrere Monate kann den auf dem P-Konto vorgemerkten Freibetrag häufig übersteigen.
Damit dieses Geld nicht bei Gläubigern landet, kann seit Dezember 2021 ein Teil dieser Zahlungen über eine Bescheinigung freigestellt werden.
Wie kann ich ein P-Konto eröffnen?
Das Eröffnen ist sehr leicht. Sie müssen jedoch beachten: Sie müssen bei Ihrer Bank beantragen, Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.
Einen entsprechenden Antrag erhalten Sie von Ihrer Bank. Alternativ finden Sie diesen auch auf der Homepage des Geldhauses. In dem Antrag müssen Sie dann auch versichern, dass Sie noch kein P-Konto führen – denn Sie dürfen nur maximal eins haben (siehe unten).
Für das Umwandeln darf Ihre Bank keine Gebühren erheben, wohl aber für das eigentliche P-Konto (siehe unten).
Wichtig: Ein Gemeinschaftskonto kann nicht als P-Konto geführt werden. Sie müssen also vor dem Umwandeln in ein Pfändungsschutzkonto Ihre Konten aufteilen.
Für die Umwandlung ins P-Konto auf Fristen achten
Wenn Ihr Girokonto bereits gepfändet wurde, muss es Ihre Bank innerhalb von vier Tagen umwandeln – nachdem Sie einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Doch Achtung: Ihre Bank muss diesen Antrag spätestens vier Wochen nach der Pfändung Ihres Kontos erhalten.
Wenn Sie ein P-Konto wieder umwandeln möchten, können Sie einen entsprechenden Antrag stellen. In der Regel können Sie im nächsten Monat wieder Ihr Konto als herkömmliches Girokonto führen.
Tipp: Sollten Sie noch kein Girokonto besitzen, können Sie versuchen ein herkömmliches Girokonto zu eröffnen. Wenn Ihre Bank Ihnen dies verweigert, können Sie ein Basiskonto eröffnen – mit weniger Funktionen. Ein Basiskonto kann auch als Pfändungsschutzkonto laufen.
Was kostet ein P-Konto?
Für ein P-Konto kann Ihre Bank ebenso wie für ein herkömmliches Girokonto Kontoführungsgebühren verlangen. Allerdings dürfen diese nicht höher sein, als ein herkömmliches Girokonto bei Ihrer Bank kosten würde.
Dürfen Sie mehrere P-Konten gleichzeitig führen?
Nein, das ist nicht möglich. Jede Person darf nur ein Pfändungsschutzkonto führen, um Missbrauch zu vermeiden. Wenn Sie ein P-Konto eröffnen möchten (siehe oben), müssen Sie schriftlich versichern, dass Sie nicht bereits ein P-Konto haben.