Ein Pfändungsschutzkonto bietet einige Vorteile, wenn die Schulden sehr hoch sind. Doch kann man es einfach kündigen, wenn man es nicht mehr braucht?
Das P-Konto schützt einen Teil Ihres Einkommens, sodass Sie trotz Pfändung weiterhin Strom, Miete und Lebensmittel bezahlen können. Wenn Sie diesen Pfändungsschutz nicht mehr benötigen, lohnt es sich, das P-Konto wieder in ein Girokonto umzuwandeln.
Rückumwandlung des P-Kontos
Möchten Sie Ihr P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln, ist die Kündigung ebenso einfach wie die Einrichtung:
- Teilen Sie Ihrer Bank oder Sparkasse schriftlich mit, dass Sie eine Rückumwandlung wünschen.
- Schicken Sie den Brief per Einschreiben an Ihre Bank oder Sparkasse.
- Ihr Pfändungsschutzkonto wird in ein normales Girokonto transferiert.
- Die Rückumwandlung verlangen Sie jederzeit mit einer Frist von vier Geschäftstagen bis zum Monatsende.
Den Text für das Einschreiben formulieren Sie beispielsweise so:
Betreff: Kündigung der Zusatzvereinbarung über die Führung meines Girokontos als Pfändungsschutzkonto
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich die Zusatzvereinbarung über die Führung meines Girokontos mit der Kontonummer/IBAN ___________________ zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Meine Kundenummer lautet wie folgt: _______________. Das Konto soll als herkömmliches Girokonto weitergeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Auflösen des P-Kontos
Ebenso ist es möglich, trotz bestehender Pfändung das gesamte Konto aufzulösen und bei einer anderen Bank ein neues P-Konto einzurichten. Es ist jedoch nicht erlaubt, mehrere P-Konten gleichzeitig zu führen. Deshalb ist es notwendig, zunächst das alte Konto aufzulösen oder in ein normales Girokonto umzuwandeln, bevor Sie ein neues P-Konto bei einer anderen Bank einrichten können. Das Restguthaben lassen Sie sich auszahlen, falls Sie Ihren Freibetrag noch nicht aufgebraucht haben.