Ein Oberarzt zieht gegen sein Urteil wegen des Todes eines Babys vor Gericht. Er hatte ohne Einwilligung der Mutter eine Geburtszange eingesetzt und verletzte dabei das Kind tödlich.
Der Oberarzt, der wegen des Todes eines Babys in einem Krankenhaus in Neuss verurteilt wurde, hat Revision eingelegt. Das Düsseldorfer Landgericht hatte ihn wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Zahlung von 5.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung verurteilt.
Den Richtern zufolge hatte der Frauenarzt im November 2021 ohne die notwendige Einwilligung der Mutter eine Geburtszange eingesetzt und damit das Baby tödlich verletzt. Der Arzt argumentierte, dass er von einem Geburtsstillstand ausgegangen sei und keine Alternative zur Verfügung gehabt habe.
Die Mutter betonte hingegen, dass sie sich einen Kaiserschnitt gewünscht hatte, was der Oberarzt abgelehnt habe. Sie behauptet, dass die Zange ohne ihre Einwilligung verwendet wurde und dass der Arzt mehrmals abgerutscht sei und dabei das Kind tödlich verletzt habe. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht auf die Revision reagieren wird.