• Datenschutz-Bestimmungen
  • Kontakt Formular
  • Protokolldateien
  • Redaktionelle Richtlinien
  • Über uns
Mittwoch, Oktober 8, 2025
NEWSLETTER
Deutsch City
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung
No Result
View All Result
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung
No Result
View All Result
Deutsch City
Home Panorama

Ob ein Dackelverbot kommt, werden Details klären

28. März 2024
in Panorama

Rassehunde-Verbände sind von der Novelle des Tierschutzgesetzes beunruhigt. Ein Sprecher des Ministeriums erläutert t-online, ob überhaupt ein Dackelverbot geplant ist.

Das neue Tierschutzgesetz empört Hundeverbände. So sieht etwa der deutsche Teckelklub die Zukunft des Dackels gefährdet. Im Tierschutzgesetz geht es um Qualzuchten – teils sind diese bereits verboten. Darunter fällt, wenn Tiere so gezüchtet werden, dass sie Menschen optisch gefallen, dafür aber ein qualvolles Leben ertragen müssen. Die Qual kommt dadurch, dass die Hunde schwer Luft bekommen, krankheitsanfälliger sind oder taub werden. Aber gilt das auch für Dackel, die durch die Zucht kurze Beine und einen langen Körper haben?

Auf Anfrage von t-online äußert sich ein Sprecher des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): „Mit den neuen Regelungen im Tierschutzgesetz wollen wir die Tiere konsequent vor Schmerzen, Leiden und Schäden schützen.“

Was Qualzucht ist, wird konkretisiert

Schon bisher sei die sogenannte Qualzucht verboten, die Umsetzung sei jedoch aufwendig. Dazu seien einzelne Prognosen notwendig, ob bei Nachkommen Qualen zu erwarten seien. Der neue Entwurf konkretisiere das Qualzuchtverbot. Zur besseren Regelung solle eine Liste an Qualzucht-Symptomen eingeführt werden, deren Ursache erblich bedingte Veränderungen von Körperteilen oder Organen sein können.

Der Sprecher weiter: „Anknüpfungspunkt ist jedoch weiterhin das Vorliegen von Schmerzen, Leiden oder Schäden bei den betroffenen Tieren.“ Es sei aktuell aber noch nicht möglich, Details der Liste zu besprechen.

2024-03-28 04:33:37.403 – 1711600417403

Klar sei aber: Tiere, die bereits Qualzuchtmerkmale aufweisen, dürfen gehalten, aber nicht mehr zur Zucht verwendet werden und sie dürften auch nicht mehr ausgestellt werden. So will das Gesetz spätere Generationen vor den schmerzvollen Folgen schützen. Damit gehe es aber nicht ganzen Hunderassen an den Kragen: „Ein Verbot bestimmter Rassen ist im aktuellen Entwurf hingegen nicht vorgesehen bzw. intendiert, was natürlich auch Dackel einschließt.“

Das mag die Züchter und Züchterinnen von Rassen, die zumindest nach den Kriterien von Tierschutzverbänden als Qualzucht anzusehen sind, wohl kaum beruhigen. Aber erst, wenn das Gesetz und die zugrunde liegenden Symptomlisten vorliegen, lässt sich die Frage nach einem Zuchtverbot gewisser Rassen beantworten.

Next Post

Wer übernimmt die Kapitänsbinde von Popp?

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

  • Datenschutz-Bestimmungen
  • Kontakt Formular
  • Protokolldateien
  • Redaktionelle Richtlinien
  • Über uns

Urheberrecht ©️ Alle Rechte vorbehalten | Deutsch City.

No Result
View All Result
  • Deutschland
  • Politik
  • Welt
  • Digital
  • Finanzen
  • Leben
  • Panorama
  • Sport
  • Auto
  • Mehr
    • Gesundheit
    • Unterhaltung
    • Webgeschichten
    • Redakteurfavoriten
    • Pressemitteilung

Urheberrecht ©️ Alle Rechte vorbehalten | Deutsch City.