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Neue Pflicht für Wohnmobile startet am 19. Juni

20. Mai 2025
in Auto

Gasprüfung

Neue Pflicht für Wohnmobile startet


20.05.2025 – 12:34 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Mehr Sicherheit für Wohnmobile: Flüssiggasanlagen müssen künftig regelmäßig überprüft werden. (Quelle: IMAGO/Rolf Poss)

Ab dem 19. Juni 2025 gilt für Wohnmobile und Wohnwagen eine neue Prüfpflicht. Gasgeräte müssen alle zwei Jahre von Fachleuten kontrolliert werden. Andernfalls droht Ärger. Und Gefahr.

Freiheit auf Rädern hat ihren Preis. Wer im Wohnmobil kocht, duscht oder kühlt, braucht künftig ein aktuelles Prüfprotokoll. Gasanlagen müssen regelmäßig und verpflichtend kontrolliert werden. Die Pflicht tritt ab dem 19. Juni ein. Alle zwei Jahre, sowie nach jedem Umbau, muss die Prüfung wiederholt werden. Wer das vergisst, zahlt 60 Euro.

Geprüft werden müssen alle fest eingebauten Gasgeräte im Fahrzeug, also Kocher, Kühlschrank, Heizung und Warmwasserboiler. Entscheidend ist, dass sie dauerhaft mit der Gasanlage verbunden sind.

Für transportable Geräte, wie Campinggrills, Gaskartuschenkocher oder Heizstrahler mit Steckanschluss, gilt die Prüfpflicht nicht.

Aber: Diese Geräte im Innenraum zu nutzen, ist zwar rechtlich erlaubt. Jedoch geht man damit ein Sicherheitsrisiko ein.

Zwischen 40 und 80 Euro. Die Prüfung dauert 20 bis 45 Minuten und muss unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU) erfolgen. Zuständig sind nur Fachleute mit G-607-Zertifizierung, also Werkstätten, Händler und Prüforganisationen.

Gasanlagen unterliegen Verschleiß. Schläuche altern, Verbindungen können undicht werden. Eine regelmäßige Kontrolle hilft, Defekte früh zu erkennen und Unfälle zu vermeiden. Die neue Prüfpflicht soll die Sicherheit im Umgang mit Gas in Freizeitfahrzeugen verbessern.

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