Die Witwenrente kann gekürzt werden, wenn Bezieher eigenes Einkommen haben. Es gelten jedoch bestimmte Freibeträge – und die steigen ab Juli.
Stirbt Ihr Ehepartner, haben Sie unter Umständen Anspruch auf Hinterbliebenenrente. Eine wichtige Bedingung dafür ist jedoch, dass Sie selbst nicht „zu viel“ verdienen. Liegt Ihr eigenes Einkommen oberhalb des geltenden Freibetrags, wird die Witwenrente gekürzt.
Wie viel Sie verdienen dürfen, ohne dass die Witwenrente sinkt, richtet sich nach dem sogenannten Rentenwert. Denn die Hinzuverdienstgrenze liegt immer beim 26,4-Fachen dieses Werts. Haben Sie ein Kind oder mehrere Kinder, die zur Waisenrente berechtigt sind, erhöht sich der Freibetrag pro Kind um das 5,6-Fache des Rentenwerts.
Mit der angekündigten Rentenerhöhung für 2025 ist nun auch klar, welche neuen Freibeträge für die Witwenrente vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2026 gelten werden. Der Rentenwert erhöht sich um 3,74 Prozent und liegt künftig bei 40,79 Euro. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick, was das für die monatlichen Freibeträge bei der Witwenrente bedeutet:
Dabei gilt: Von Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen werden zunächst pauschal 40 Prozent abgezogen, um das sogenannte pauschalierte Nettoeinkommen zu erhalten. Übersteigt es den Freibetrag, wird der darüber liegende Teil Ihres Einkommens zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.
Nehmen wir zum Beispiel an, Sie haben ein Nettoeinkommen von 1.500 Euro im Monat und haben keine waisenrentenberechtigten Kinder. Dann übersteigt Ihr eigenes Einkommen den ab Juli 2025 geltenden Freibetrag um 423,14 Euro (1.500 Euro minus 1.076,86 Euro). 40 Prozent davon sind 169,26 Euro. Um diesen Betrag sinkt Ihre Witwenrente.
In diesem Artikel finden Sie eine Tabelle, die Ihnen zeigt, ab welcher Höhe des eigenen Einkommens Sie gar keine Witwenrente mehr erhalten.