Selbst mit kleinen Anlagen lässt sich Geld verdienen.
(Foto: Imago/U.J. Alexander)
Düsseldorf Als Herbert Hellmann 2016 in Bayerisch-Schwaben vier Photovoltaikanlagen errichtete, wollte er eines nicht: die fixe Einspeisevergütung, die das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für 20 Jahre garantiert. Seine Anlagen mit insgesamt 59 Kilowatt Leistung meldete er stattdessen für die Direktvermarktung an.
Dabei muss der Erzeuger seinen ins öffentliche Netz gespeisten Strom am Markt verkaufen – der Netzbetreiber nimmt ihn nicht automatisch ab. Trotzdem kann ein Solarstromproduzent mit einem Mindesterlös rechnen. Dieser entspricht der Einspeisevergütung zuzüglich einer Managementprämie von 0,4 Cent pro Kilowattstunde, um den Vermarktungsaufwand zu finanzieren.
Liegt der Marktwert für Solarstrom in einem Monat unter dem Mindesterlös, zahlt der Netzbetreiber die Differenz, genannt Marktprämie. „Das war eine kaufmännische Entscheidung“, sagt Herbert Hellmann. „Sollte der Strom einmal mehr wert sein, würde ich mehr verdienen.“
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