Die Finma hatte im Rahmen der Notfusion mit der UBS sogenannte AT1-Anleihen der Credit Suisse wertlos abschreiben lassen.
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Zürich Neuer Ärger für die Schweizer Finanzaufsicht: Nachdem zunächst Großinvestoren eine Beschwerde gegen eine zentrale Entscheidung der Finma bei der Notrettung der Credit Suisse eingereicht haben, beteiligen sich nun auch Privatanleger an dem Verfahren.
Wohlhabende Investoren etwa aus den USA, Großbritannien, Singapur, der Schweiz und dem Mittleren Osten schließen sich der Beschwerde von Gläubigern an, die von der Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan vertreten werden.
Die Finma hatte im Rahmen der Notfusion mit der UBS sogenannte AT1-Anleihen der Credit Suisse wertlos abschreiben lassen. Ziel war es, das Eigenkapitalpolster der Krisenbank zu stärken. Die Anleiheinvestoren fühlen sich jedoch zu Unrecht enteignet.
Sie argumentieren, die rechtlichen Voraussetzungen für die Abschreibung der Anleihen seien nicht erfüllt. Die Schweizer Regierung habe daher über Nacht eine Notrechtsverordnung geändert, um die Abschreibung durchzusetzen.
Dennis Hranitzky, Anwalt bei Quinn Emanuel, sagt: Das Vorgehen der Finma habe „verheerende Folgen“ für Tausende von Privatanlegern weltweit gehabt. Nun sei es gelungen, „die Reichweite der Gruppe der Anleihegläubiger auf eine Vielzahl von Kleinanlegern auszudehnen, die sich seit der Bekanntgabe der AT1-Abschreibung an uns gewandt haben“.
Die riskanten Zinspapiere richteten sich vor allem an professionelle und semiprofessionelle Anleger, die mindestens 100.000 Franken in ein einzelnes Wertpapier investieren können. Wegen der Verzinsung von teils über neun Prozent hatten jedoch auch wohlhabende Privatanleger weltweit zugegriffen. Im Vergleich zu Investoren wie der Pensionskasse des Schweizer Lebensmittelhändlers Migros, die allein Verluste in Höhe von 100 Millionen Franken verkraften muss, gelten diese jedoch noch als Kleinanleger.
Aktionäre blieben teilweise verschont
Die Beschwerdeführer versuchen, vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen zu erreichen, dass die Finma die Entscheidung zurücknehmen oder die Anleger entschädigen muss. Thomas Werlen, geschäftsführender Partner von Quinn Emanuel in der Schweiz, sagt: „Dies ist nicht nur im Interesse unserer Kunden, sondern stärkt auch die Position der Schweiz als wichtige Jurisdiktion im globalen Finanzsystem.“
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Sauer sind die Gläubiger auch deshalb, weil sie anders als die Aktionäre vor einem Totalverlust stehen. Die Anteilseigner der Credit Suisse erhielten UBS-Aktien im Gegenwert von 0,76 Franken pro Credit-Suisse-Aktie. Sie mussten zwar Verluste von 75 Prozent gegenüber dem letzten Börsenkurs hinnehmen, gingen jedoch nicht vollständig leer aus.
Aktionäre werden bei Unternehmenspleiten üblicherweise als Letzte bedient. Die Schweizer Finanzaufsicht brach bei ihrem spektakulären Rettungseinsatz für die zweitgrößte Schweizer Bank mit dieser gängigen Rangfolge.
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