Je näher aber die Impfpflicht ab dem 1. Februar rückt, desto lauter melden sich Kritiker und Bedenkenträger zu Wort. Ihr Grundtenor lautet: Die Maßnahme ist zu aufwendig und zum jetzigen Zeitpunkt nicht notwendig.
Eigentlich ist die geplante Impfpflicht ein Akt der Verzweiflung. Im November battle die Zahl der gemeldeten Coronainfektionen rasant in die Höhe geschnellt, die Intensivpflegestationen kamen an ihre Grenzen. Mediziner warnten in teilweise drastischen Worten vor einer Überlastung. Gleichzeitig haderte die Regierung mit der verhältnismäßig niedrigen Impfquote.
In der Regierung setzte sich daher die Meinung durch, dass das Land nicht von Lockdown zu Lockdown taumeln könne. Zu groß sei der Schaden in der Wirtschaft und in der Gesellschaft.
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Bis Mitte dieser Woche konnten Interessengruppen und Bürger ihre Meinung zum geplanten Impfgesetz kundtun. Rund 180.000 solcher Stellungnahmen sind zusammengekommen, wobei Impfgegner konzentriert auch identische Wortmeldungen schickten.
Kritik aus der Wirtschaft
Kritik am Gesetz kam allerdings auch aus der Wissenschaft und der Wirtschaft. So tritt der Epidemiologe Gerald Gartlehner von der Donau-Uni Krems für ein Überdenken der Impfpflicht ein. Sein Hauptargument: Die Omikron-Welle werde zu einem Ausmaß an Immunität der Bevölkerung führen, wie es das in dieser Pandemie noch nicht gegeben habe. „Daher muss man die Impfpflicht nach der Omikron-Welle wahrscheinlich neu bewerten“, meinte er.
Die Wirtschaftskammer (WKÖ), die Organisation der Arbeitgeber, schlug vor, das Inkrafttreten des Gesetzes mindestens zu verschieben. Sie möchte, dass zuerst „weitere Anreize und gelindere Mittel“ zur Erhöhung der Impfquote zum Einsatz kommen. Diese liegt derzeit bei 71,4 Prozent.
Ganz selbstlos ist dieser Vorschlag der Wirtschaft nicht. In Österreich wird immer wieder darüber diskutiert, Impfmuffel mit einer Prämie zu ködern. Diese gäbe es als Gutschein, der in Läden und Eating places eingelöst werden könnte. Für die Wirtschaft wäre ein solcher Impfanreiz somit auch eine Artwork Konjunkturhilfe.
Trotz aller Kritik und Einwände will die Regierung die Impfpflicht am 1. Februar einführen. Alles andere wäre für sie ein Gesichtsverlust. „Die Impfpflicht wird kommen, alle Experten sind sich über die hohe Schutzwirkung auch gegen Omikron und Hospitalisierungen einig“, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer.
Allerdings gibt es noch unzählige Detailfragen zu klären. Aufgeschreckt sind etwa die Gerichte. Sie befürchten eine Lawine an Strafverfügungen, die man abarbeiten müsse. Auch die Regierung sieht einen gewaltigen Aufwand auf die Richter zukommen. So prognostiziert sie 1,8 Millionen Strafverfügungen, 1,4 Millionen Verwaltungsstrafverfahren und hunderttausende Einsprüche.
Etwas über 300 Richter und Richterinnen arbeiten an den Landesverwaltungsgerichten. „Kurzfristig müsste dieselbe Zahl an Richtern hinzukommen, um die Impfpflicht effektiv zu vollziehen“, sagte Markus Thoma, Sprecher des Dachverbandes der Verwaltungsrichter, im österreichischen Radio ORF. Auch die Bundesländer erwarten einen immensen Aufwand. Tirol etwa wirft der Bundesregierung vor, diesen stark zu unterschätzen.
Regierung ist noch nicht auf Kritik eingegangen
Auf diese Kritik ist die Regierung bisher nicht detailliert eingegangen. Sigrid Maurer, Fraktionschefin der Regierungspartei der Grünen, sagte lediglich, die Behörden würden die Ressourcen erhalten, die sie benötigten.
Offen ist auch die Frage, wie die Impfpflicht kontrolliert werden soll. Die Datenbank, in der der Impfstatus der Bevölkerung und etwaige Ausnahmen von der Impfpflicht festgehalten sind, dürfte erst im April bereit sein. Bis dann wird wohl die Polizei die Impfpflicht mittels Stichproben prüfen, so wie sie etwa kontrolliert, ob jemand angetrunken Auto fährt.
Kanzler Nehammer hält an Corona-Impfpflicht fest
Im Berufsleben wird wahrscheinlich weiterhin die 3G-Regel gelten. Wer additionally nicht geimpft ist, darf weiterhin ins Büro oder in die Fabrik arbeiten gehen, muss sich aber regelmäßig testen lassen.
Es besteht ein Grundrecht auf Erwerbstätigkeit, das mit der Impfpflicht aber nicht intestine vereinbar ist. Ungeimpfte können sich so nicht mehr auf die 3G-Regel berufen, wenn sie auf dem Weg ins Büro von der Polizei angehalten werden. In diesem Fall müssen auch sie sich auf eine Sanktion gefasst machen. Die Strafe beträgt nach heutigem Stand 600 Euro. Sobald das Impfregister wie geplant in Betrieb ist, wird die Sanktion voraussichtlich vierteljährlich ausgesprochen.
Mehr: Debatte um allgemeine Impfpflicht – Welche Vorschläge kursieren