Guten Morgen, sehr geehrte Leserinnen und Leser,
gestern Abend gegen 21:30 deutscher Zeit hieß es nach rund zwei Stunden am obersten New Yorker Gerichtshof: Donald has left the building. Der ehemalige Präsident der Vereinigten Staaten hatte vor dem Richter Juan Merchan in 34 Punkten auf „nicht schuldig“ plädiert. Anschließend verließ Donald Trump das Gericht, ohne sich an Schaulustige oder Journalisten zu wenden. Den nächsten Termin hat der Richter für den 4. Dezember angesetzt.
Im ersten Strafverfahren gegen einen Ex-Präsidenten in der Geschichte der USA geht es um Schweigegeldzahlungen aus dem Jahr 2016 an eine ehemalige Porno-Darstellerin, an ein ehemaliges Playboy-Model und an einen Türsteher, der behauptet, Informationen über ein uneheliches Kind des Ex-Präsidenten zu haben. Trump wird vorgeworfen, Geschäftsunterlagen gefälscht zu haben, um die Zahlungen als Geschäftsausgaben zu vertuschen.
Er habe damit für ihn schädliche Informationen vor und nach der Präsidentschaftswahl 2016 verbergen wollen, so die Staatsanwaltschaft. Ein Großteil der Ermittlungen stützt sich auf Aussagen von Michael Cohen, dem ehemaligen Anwalt von Donald Trump.
Zu der Anklage meldete sich Trump in der Nacht mit einer Rede aus seinem Club Mar-A-Lago in Florida zu Wort. Er behauptete unter anderem: „Das einzige Verbrechen, das ich begangen habe, war die furchtlose Verteidigung unserer Nation gegen diejenigen, die sie zerstören wollen.“
Das Kabinett will heute einen Paradigmenwechsel im Wettbewerbsrecht beschließen. Das Bundeskartellamt soll in Zukunft bereits in Märkte eingreifen können, wenn dort kein ausreichender Wettbewerb herrscht. Derzeit kann das Kartellamt nur eingreifen, wenn es illegales Verhalten wie Preisabsprachen feststellt.
Das Gesetz nahm seinen Ausgang im Frühsommer 2022: Nach Beginn des Ukrainekriegs stiegen die Spritpreise immer weiter – obwohl die Ölpreise schon wieder zurückgingen. Fehlender Wettbewerb zwischen Tankstellen und Raffinerien machte das möglich. Bloß konnte das Kartellamt nicht eingreifen, denn illegale Preisabsprachen ließen sich nicht nachweisen.
Laut unseren Hauptstadt-Reportern fremdelt innerhalb der Ampel vor allem die FDP mit dem Gesetz. Das mag ich kaum glauben, denn die Wettbewerbspolitik ist bekanntlich der Lackmustest, um einen echten Marktwirtschaftler von einem Konzernbüttel zu unterscheiden.
(Foto: IMAGO/PanoramiC)
Um Konzerninteressen wird es auch gehen, wenn heute EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron nach China fliegen. Am Donnerstag steht ein gemeinsames Gespräch mit Staats- und Parteichef Xi Jinping auf der Agenda. Es reisen zwei europäische Spitzenpolitiker an, die in der Chinapolitik immer wieder unterschiedliche Akzente setzen, analysiert Handelsblatt-Reporterin Dana Heide: „Den Good Cop gibt Macron, den Bad Cop von der Leyen. Diese Rollenaufteilung könnte sich als kluger Schachzug erweisen – oder in einer Blamage enden.“
Von der Leyen warnte vergangene Woche in einer Grundsatzrede zu China: Die EU müsse verhindern, dass Kapital und Know-how europäischer Unternehmen dazu beitragen, „die militärischen und nachrichtendienstlichen Fähigkeiten derjenigen zu verbessern, die auch Systemkonkurrenten sind“. Damit stellte von der Leyen klar, welche Rolle sie für sich in Peking sieht: den Bad Cop.
Und Macron? Der reist mit einer großen Wirtschaftsdelegation an. 50 Spitzenmanager begleiten ihn, um lukrative Verträge zu unterzeichnen. Darunter sind die Chefs von Airbus, Alstom und EDF. Noch deutlicher als Bundeskanzler Olaf Scholz, der bei seiner umstrittenen Chinareise im vergangenen Jahr nur eine kleine Wirtschaftsdelegation mitgenommen hatte, sendet Macron damit das Signal, das Peking sehen will: Business as usual im Land des Lächelns.
Wenn ein Konzernmanager eine Firma zu einem höheren Preis zukauft als sie laut ihrer Bilanz wert ist, kann er das zu viel gezahlte Geld anschließend als „Goodwill“ auf den Wert des eigenen Unternehmens draufschlagen. Je teurer man einkauft, desto wertvoller wird zumindest kurzfristig der eigene Konzern.
In diesen Tagen nun können wir in der Schweiz ein besonders seltenes bilanzielles Edelweiss erblicken: Den „Badwill“. Die Züricher Großbank UBS dürfte in diesem Jahr einen rekordhohen Gewinn ausweisen. Das liegt an der Differenz zwischen dem gezahlten Kaufpreis (niedrig) und dem bilanziellen Eigenkapital (hoch) der im März übernommenen Credit Suisse. Die UBS zahlte drei Milliarden Dollar für ein Unternehmen, das rund 43 Milliarden Dollar Eigenkapital ausgewiesen hat. Hinzu kommt: Per Anordnung der Aufseher wurden nochmals 16 Milliarden Dollar nachrangiger Schulden gestrichen. Abzüglich des Kaufpreises weist die UBS daher einen „Badwill“ in Höhe von 56 Milliarden Dollar aus.
Etwaige Restrukturierungskosten kann die UBS vom „Badwill“ abziehen. Die Summe nach Abzug solcher Kosten gewinnt die UBS als Eigenkapital hinzu. Analysten rechnen mit einer Steigerung des UBS-Buchwerts im Umfang von 35 bis 40 Milliarden Dollar. Zumindest diese Wertsteigerung müsste in der Bilanz als Sondergewinn auftauchen, zusätzlich zum operativen Ertrag der UBS.
Zum Vergleich: Der bisherige Rekordgewinn der UBS betrug im Jahr 2005 rund 15 Milliarden Dollar.
Indes, unser Zürich-Korrespondent Jakob Blume berichtet Paradoxes: Während normale Konzernmanager gerne verschleiern, wie überteuert ihre Zukäufe wirklich waren, möchte die UBS auf keinen Fall damit renommieren, was für ein Schnäppchen sie mit dem Credit-Suisse-Kauf gemacht hat. Schon jetzt entbrennt in der Schweiz nämlich eine Diskussion darüber, ob die UBS Schweizer Politik und Bankenaufseher in den nächtlichen Verhandlungen Mitte März übervorteilt hat.
Ich bin da zuversichtlich für die UBS. Den eigenen Reichtum Verborgen zu halten, darin waren die Schweizer schon immer Spitze, odrrr?
Gestern habe ich mir an dieser Stelle eine spöttische Bemerkung über die geringe Haltbarkeit der Ehen von Liz Taylor erlaubt. Wesentlich zeitgemäßer wäre es gewesen, die Verlobungsdauer von Rupert Murdoch zum Maßstab zu nehmen. Laut „Vanity Fair“ hat der 92-jährige Medienzar seine vor gerade einmal zwei Wochen eingegangene Verlobung mit der 66-jährigen Radiomoderatorin Ann Lesley Smith wieder gelöst. Die US-Zeitschrift zitiert eine Quelle, der zufolge sich Murdoch zunehmend unwohl mit Smiths evangelikalen Ansichten gefühlt habe.
Wobei Übelmeinende durchaus eine gerechte Strafe Gottes darin erkennen könnten, wenn der Gründer des erzkonservativen Nachrichtensenders Fox News die kommenden Jahre unter fundamentalchristlicher Dauerbeschallung hätte verbringen müssen.
Ich wünsche Ihnen einen Tag, an dem alte Liebe nicht rostet.
Herzliche Grüße
Ihr Christian Rickens
Textchef Handelsblatt