Plötzlich ist das Auto weg: Auch wenn Sie dringend ein neues brauchen und die Teilkaskoversicherung zahlt, sollten Sie erstmal abwarten. Diese Frist ist dabei wichtig.
Es geschieht 30.000 Mal im Jahr: Ein Auto wird gestohlen. Mit einer Teilkaskoversicherung bekommen Sie immerhin den Wiederbeschaffungswert des Autos ersetzt. Einen häufigen Fehler sollten Sie jedoch vermeiden: den überstürzten Kauf eines Neuwagens.
Nach Angaben des Auto Club Europa (ACE) ist es ratsam, bis zu vier Wochen nach Meldung des Diebstahls bei der Versicherung mit dem Kauf eines Ersatzfahrzeugs zu warten. Denn in den meisten Fällen geht das Eigentum am gestohlenen Auto erst vier Wochen nach der Anzeige auf die Versicherung über. Taucht das Auto vorher wieder auf, muss der Besitzer es zurücknehmen. Die Kosten für einen Mietwagen sind in der Regel nicht in der Teilkaskoversicherung enthalten, können aber durch einen Kfz-Schutzbrief oder eine Mobilitätsgarantie abgedeckt werden.
Neben dem Einhalten dieser Frist sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
Um Ihr Auto bestmöglich vor Diebstahl zu schützen, empfiehlt die Polizei folgende Maßnahmen:
Wird Ihr Auto im Ausland gestohlen, gelten ähnliche Schritte wie bei einem Diebstahl im Inland. Kontaktieren Sie die örtliche Polizei, erstellen Sie eine Inventarliste aller Gegenstände, die sich im Auto befanden, informieren Sie Ihre Versicherung und melden Sie das Auto innerhalb von 14 Tagen beim Straßenverkehrsamt ab. Anschließend den Schaden mit der Versicherung regulieren und alle notwendigen Unterlagen einreichen – am besten per Einschreiben. Bewahren Sie Kopien dieser Dokumente an einem sicheren Ort auf.