Drogen und Geldwäsche brachten ihn auf die Fahndungsliste von Interpol. Jetzt haben die Behörden in der Türkei zugeschlagen: Ein Deutscher wurde festgenommen.
Schwer bewaffnet stürmen voll vermummte Einsatzkräfte eine Wohnung in Istanbul. Ihr Ziel: Die Festnahme von Eric S. – ein mutmaßlicher Drogenboss aus Hamburg. Der Mann wurde von Deutschland auf die Fahndungsliste von Interpol gesetzt, wie das türkische Innenministerium mitteilte. Die Fahndung wurde von der Staatsanwaltschaft Hamburg auf Anfrage von t-online bestätigt.
S. wird Drogenhandel, die Gründung einer kriminellen Vereinigung sowie Geldwäsche vorgeworfen, heißt es von dem türkischen Ministerium. Sowohl das Bundeskriminalamt, als auch die ermittelnde Staatsanwaltschaft in Hamburg, äußerten sich auf Anfrage von t-online nicht zu den Vorwürfen. Hintergrund seien die laufenden Ermittlungen. Der Staatsanwaltschaft lag bis zum Zeitpunkt der Anfrage auch keine Bestätigung der Festnahme vor.
Beschlagnahmungen in Istanbul
In Deutschland soll es bei S. in 24 Fällen Beschlagnahmungen gegeben haben. Insgesamt sollen dabei laut den türkischen Angaben 784 Kilogramm Marihuana und 154 Kilogramm Kokain sichergestellt worden sein.
Er steht außerdem im Verdacht, gemeinsam mit Mitgliedern der Rocker-Bande Hells Angels einen Container mit 1,1 Tonnen Kokain geraubt zu haben, wie der türkische Innenminister Ali Yerlikaya schreibt. Des Weiteren wird S. zur Last gelegt, Finanzgeschäfte und Geldwäsche für einen internationalen Drogenboss durchgeführt zu haben. Mehrere türkischsprachige Medien berichteten am Mittwoch von dem Fall.
Bei der Razzia in Istanbul kam es nicht nur zur Festnahme des Verdächtigen, sondern auch zu Beschlagnahmungen. Es wurden nach Angaben des türkischen Innenministers folgende Dinge beschlagnahmt:
- 41.850 Euro
- 38.000 türkische Lira
- vier Armbanduhren der Marke Rolex
- fünf Mobiltelefone
- drei SIM-Karten
- mehrere Pässe und Personalausweise mit unterschiedlichen Namen
Wie mit dem Festgenommenen weiter verfahren wird, wurde bisher nicht bekannt gegeben. Eine Auslieferung nach Deutschland erscheint wahrscheinlich, da die türkischen Behörden auf den Fahndungsaufruf aus Deutschland verweisen. Ob die Festnahme für das in Deutschland anhängige Verfahren oder für Verfahren in der Türkei erfolgte, konnte die ermittelnde Staatsanwaltschaft bisher nicht beantworten.