Haben Sie Ihren Personalausweis in Ihrem Portemonnaie? Oder liegt dieser in einer Schublade oder einem Ordner? Denn schließlich gibt es keine Mitführungspflicht – oder etwa doch?
Die meisten tragen ihren Personalausweis in der Geldbörse stets bei sich. Schließlich handelt es sich um ein Ausweisdokument, das sowohl auf Anweisung der Polizei als auch für das Abholen von Sendungen bei der Post oder Zahlungen mit Kreditkarte vorgezeigt werden muss. Aber heißt das auch, dass Sie den Perso immer mit sich führen müssen?
Für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gilt in Deutschland eine Ausweispflicht. Das bedeutet, dass sie ein gültiges Ausweisdokument – in Form eines Personalausweises oder eines Reisepasses – besitzen müssen (Paragraf 1 Personalausweisgesetz). Ist kein gültiger Identitätsnachweis vorhanden, können Sie sich also nicht ausweisen, so handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Strafzahlung von bis zu 3.000 Euro geahndet werden kann. Auch ein abgelaufener Personalausweis oder Reisepass, den Sie bei einer Identitätsfeststellung vorzeigen, kann ein Bußgeld zur Folge haben. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Ausweisdokumente gültig sind und beantragen Sie rechtzeitig ein neues.
Info
Für Personen unter 16 Jahren besteht in Deutschland keine Ausweispflicht. Im Ausland müssen sie jedoch einen sogenannten Kinderreisepass mit sich führen.
Ausweispflicht = Mitführpflicht?
Die Ausweispflicht ist allerdings nicht gleichbedeutend mit einer Mitführpflicht. Das heißt, dass Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass nicht immer bei sich tragen müssen. Werden Sie dann aber bei einer Personenkontrolle – beispielsweise auf der Straße von Behörden, in Grenznähe oder bei Demonstrationen – von der Polizei dazu aufgefordert, sich auszuweisen, und ist Ihnen dies nicht möglich, können die Beamten Sie in Verdachtsfällen mit auf das Revier nehmen. Auf der Wache wird Ihre Identität dann überprüft.
Achtung: Es gibt jedoch Berufe, in denen Arbeitnehmer während ihrer Arbeitszeit einen Identitätsnachweis dabeihaben müssen. Hierzu zählen beispielsweise Jobs im Baugewerbe oder in Gaststätten sowie andere Berufe, in denen Schwarzarbeit häufig vorkommt.
Auch Waffenbesitzer müssen ihren Personalausweis (und den Waffenschein) stets bei sich tragen, wenn sie eine Waffe mit sich führen.
Perso darf nicht als Pfand genommen werden
Übrigens ist es nicht gestattet, den Personalausweis oder Reisepass als Pfand einzufordern, wie dies beispielsweise in einigen Hotels üblich ist. Der Inhaber des Identitätsnachweises hat eine persönliche Gewahrsamspflicht für seinen Ausweis. Das heißt, dass er diesen nur selbst bei sich tragen und ihn nicht abgeben darf. Dieser Punkt ist wichtig, falls die Person in eine Kontrolle gerät (beispielsweise als Autofahrer im Urlaub) und eine Identitätsfeststellung durch die ansässige Polizei erfolgt. Auch das Kopieren des Identitätsnachweises ist nicht jedem gestattet. Mehr dazu erfahren Sie hier.