Fallen gesetzlich Krankenversicherte aus, kann der Arbeitgeber die Krankmeldung automatisch abrufen. Darf er trotzdem noch die Papierform verlangen?
Sind Beschäftigte krank und können nicht arbeiten, verlangen Arbeitgeber in der Regel spätestens ab dem vierten Kalendertag ein Attest – offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) genannt. Diese Bescheinigung können Arbeitgeber seit 2023 digital abrufen. Dürfen sie dennoch weiter die Krankschreibung in Papierform von ihren Beschäftigten verlangen?
„Nein“, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Berlin und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Arbeitgeber dürfen von gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die keinen Minijob ausüben, keinen gelben Schein mehr verlangen.
Arbeitsunfähigkeit an Arbeitgeber melden
„Unabhängig davon, müssen Beschäftigte ihrem Arbeitgeber aber weiter melden, wenn sie arbeitsunfähig sind“, sagt Meyer. Also etwa anrufen oder eine E-Mail schreiben und mitteilen, dass und wie lange sie voraussichtlich ausfallen.
Wer in der Praxis noch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier ausgedruckt bekommt, muss das Dokument trotzdem nicht an den Arbeitgeber weiterleiten.
Papierform bleibt weiter relevant
Dennoch ist die Bescheinigung in Papierform bisher nicht Geschichte. „Es gibt viele Bereiche, in denen der sogenannte gelbe Schein noch eine Rolle spielt“, sagt Meyer. Privat Krankenversicherte müssen ihn weiter vorlegen, gleiches gilt für geringfügig Beschäftigte. Auch die Bescheinigungen für das Kinderkrankengeld und Reha-Bescheinigungen gibt es weiter in Papierform.