Die Verkehrsregeln gelten natürlich auch für Radfahrer. Aber müssen Radwege immer benutzt werden? Muss man am Zebrastreifen absteigen? Der große Regel-Check.
Das Fahrrad ist für viele Deutsche ein alltägliches Fortbewegungsmittel. Laut einer Studie nutzen drei Viertel der Bürger das Fahrrad gelegentlich, die Hälfte tritt sogar einmal pro Woche in die Pedale. Trotzdem sind viele Regeln rund ums Radfahren nicht allen bekannt. Bekannte Mythen – und was wirklich gilt.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) klärt auf: Eine Benutzungspflicht besteht nur, wenn der Radweg mit einem der drei blauen Schilder gekennzeichnet und gut befahrbar ist. Hindernisse wie Mülltonnen oder parkende Autos berechtigen zum Ausweichen auf die Straße.
Diese Regel gilt nicht immer. Nur Radwege, die ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, dürfen in beide Richtungen befahren werden.
3. Mythos: Radfahrer müssen auf der Straße immer hintereinander fahren
Auch diese Annahme ist falsch. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) 2020 stellt klar: Nebeneinander zu fahren ist erlaubt, wenn der Verkehr nicht behindert wird.
Das stimmt nur zum Teil. Grundsätzlich ist das Tragen von Kopfhörern beim Radfahren erlaubt, allerdings darf das Gehör nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Der ADFC rät, während der Fahrt auf Musik im Ohr zu verzichten.
Vorsicht! Radfahren unter Alkoholeinfluss kann strafrechtliche Folgen haben. Ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, ab 1,6 Promille gilt Radfahren generell als Straftat.
Dabei gibt es einen wichtigen Unterschied: Wenn Sie einem Auto auf dem Zebrastreifen die Vorfahrt nehmen wollen, müssen Sie absteigen und Ihr Fahrrad schieben. Fährt man dagegen über den Zebrastreifen, muss man den vorbeifahrenden Autos den Vortritt lassen.
Richtig ist: Die Geschwindigkeitsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) gelten grundsätzlich nur für Kraftfahrzeuge – also nicht für Fahrräder.
Auch das ist falsch. Mit dem Fahrrad darf man in einer Einbahnstraße nur dann entgegen der Fahrtrichtung fahren, wenn die Straße durch eine entsprechende Beschilderung freigegeben ist.