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Müssen nicht genutzte Fahrzeuge versichert werden?

7. Mai 2025
in Finanzen

Kfz-Versicherung

Müssen nicht genutzte Fahrzeuge versichert werden?


Aktualisiert am 07.05.2025 – 07:49 UhrLesedauer: 1 Min.

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Laub auf geparktem Auto: Ein Auto, das auf einem Privatgelände abgestellt ist, muss nicht versichert werden – oder doch? (Quelle: Gottfried Czepluch/imago-images-bilder)

Ein Auto, Moped oder Wohnwagen, abgestellt auf einem Privatgrundstück … die müssen doch nicht versichert werden. Oder doch? Es kommt dabei auf einen wesentlichen Aspekt an.

Wenn Fahrzeuge nicht offiziell stillgelegt und fahrbereit sind, muss auch dann eine Haftpflichtversicherung bestehen, wenn der Eigentümer es nicht mehr nutzen möchte, besagt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Rechtssache C-80/17).

Konkret ging es um einen Fall aus Portugal. Eine Fahrzeug-Eigentümerin hatte ihr Auto wegen gesundheitlicher Probleme nicht mehr benutzt und in ihrem Hof abgestellt, ohne ihn aber offiziell stillzulegen. Ihr Sohn fuhr ohne ihr Wissen und ohne ihre Erlaubnis im November 2006 mit dem Wagen und kam bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Zwei weitere Insassen starben.

Der portugiesische Automobil-Garantiefonds zahlte den Angehörigen der Insassen Entschädigungen. Anschließend forderte er von der Fahrzeughalterin rund 440.000 Euro, da sie ihrer Verpflichtung zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung nicht nachgekommen sei. Die Halterin argumentierte hingegen, sie sei für den Schaden nicht verantwortlich und nicht versicherungspflichtig, da sie ihr Fahrzeug abgestellt hatte.

Die Luxemburger Richter schlossen sich dieser Sichtweise jedoch in ihrem Urteil nicht an. Demnach kann die Fahrzeughalterin auch dann für die Schäden verantwortlich gemacht werden, wenn sie zwar zivilrechtlich nicht für den Unfall verantwortlich ist, aber verpflichtet war, eine Versicherung abzuschließen.

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