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Messe Essen will Bundesparteitag in Grugahalle verhindern

26. Januar 2024
in Deutschland

Die AfD will ihren Bundesparteitag in der Grugahalle in Essen abhalten. Die Messe und die Stadt wollen nun alle rechtliche Mittel auszuschöpfen, um die Durchführung zu verhindern.

Die Messe Essen prüft rechtlichen Mittel für einen Vertragsrücktritt mit der AfD. Das teilte die Messe am Freitag mit. Der Bundesvorstand der AfD plant den Bundesparteitag im Juni in der Grugahalle. Die Messe hatte den Vertrag mit AfD bereits im vergangenen Jahr abgeschlossen. Aufsichtsrat und Vorstand der Messe berieten sich am Freitag, um erneut zu prüfen, ob die Messe gegen die Ausrichtung der Veranstaltung vorgehen kann.

„Dabei stand insbesondere der Hinweis auf die sicherheitsrelevanten Risiken dieser Veranstaltung im Fokus, die sich vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse deutlich verschärft haben“, teilte die Messe weiter mit. „Daher bittet der Aufsichtsrat die Geschäftsführung der Messe Essen, alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um die Durchführung des Bundesparteitags der AfD in Essen zu verhindern.“ Die Prüfung der juristischen Möglichkeiten soll sich nun insbesondere auf die Bewertung der Gefahrenlage, die von der Veranstaltung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, konzentrieren.

Bundesparteitag könnte Fall für Verwaltungsgericht werden

Die Kommune ist als Gesellschafterin der Messehallen verpflichtet, allen Parteien den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen zu gewähren. Im Klartext heißt das: Weil auch andere Parteien wie etwa CDU und SPD Räumlichkeiten anmieten durften, kann man es der rechten Partei nicht verbieten. Grund der erneuten Prüfung ergaben sich laut Messevorstand aufgrund der „aktuellen Situation“.

Die Bedrohung der öffentlichen Sicherheit könne laut Verwaltungsexperte Wilhelm Achelpöhler in der Tat ein Umstand sein, um die AfD-Veranstaltung in der Messe Essen zu verhindern. Sollte der Aufsichtsrat der Messe zur Entscheidung kommen, der AfD eine Absage zu erteilen, müsse das Verwaltungsgericht den Fall prüfen.

Richtungsweisendes Urteil

Ein ähnlicher Fall beschäftigte die Westfalenhalle im vergangenen Jahr in Dortmund. Die Stadt wollte hier eine Veranstaltung des umstritten Historiker Daniel Ganser untersagen. Die Veranstalter der Vortagsreihe hatten daraufhin gegen die Westfalenhalle geklagt und in letzter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Recht bekommen.

Die Stadt hatte die Verweigerung damit begründet, dass frühere Äußerungen des Vortragenden antisemitisch einzustufen seien. Die Richter sahen das anders und entschieden, dass die streitige Veranstaltung sich im „Rahmen des Widmungszwecks“ bewege.

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