Der ehemalige SPD-Chef Kurt Beck kritisiert Sahra Wagenknecht scharf. Ein BSW-Landeschef betont die Eigenständigkeit seines Landesverbands. Alle Informationen zu den Wahlen in Sachsen und Thüringen im Newsblog.
Bei der Abschlussveranstaltung des AfD-Wahlkampfes in Erfurt wurde offenbar mehrfach der Hitlergruß gezeigt. Die Polizei Thüringen reagierte beim Kurznachrichtendienst X auf entsprechen Hinweise und teilte mit: „Es wurden Zeugen festgestellt und ein Strafverfahren von Amts wegen eingeleitet.“
21.20 Uhr: Die AfD in Thüringen hat ihre Wahlparty „in der bisher geplanten Form“ abgesagt. Zuvor hatte ein Gericht geurteilt, dass die Partei mehrere Journalisten, denen sie den Zutritt verweigern wollte, doch bei der Veranstaltung zulassen muss.
Das Urteil des Gerichtes zwinge die AfD „zur Absage der Veranstaltung in der bisher geplanten Form“, schreibt die AfD in einer Mitteilung an die akkreditierten Journalisten. Mehr dazu lesen Sie hier.
17.57 Uhr: Der Wahlkampfabschluss der Thüringer AfD hat einen Tag vor der Landtagswahl in Thüringen Tausende Menschen auf die Straße in Erfurt gebracht. Etwa 1.300 AfD-Anhänger kamen zu einer Kundgebung mit AfD-Rechtsaußen und Spitzenkandidat Björn Höcke und der Bundesvorsitzenden Alice Weidel auf den Domplatz der Thüringer Landeshauptstadt. Das teilt die Versammlungsbehörde der Stadt auf Anfrage mit. Bis zu 3.000 Menschen protestierten danach nur etwa 100 Meter von der AfD entfernt gegen einen Rechtsruck und Rechtsextremismus in Thüringen.
Die Polizei war mit einem Großaufgebot im Einsatz. Sie wurde nach Angaben eines Sprechers von Beamten aus Hessen, Niedersachsen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern unterstützt. Zu nennenswerten Zwischenfällen sei es während beider Versammlungen nicht gekommen.
Weidel sagte in Richtung der Demonstranten, die sich mit Trillerpfeifen und Sprechchören bemerkbar machten, die AfD werde die Antifa „als terroristische Vereinigung verbieten“, wenn sie in die Regierung komme. Am Sonntag könnten die AfD in Thüringen und Sachsen und in einigen Wochen in Brandenburg Geschichte schreiben, wenn sie die Wahl gewinne, sagte Weidel. „Machen wir den Osten blau, dass alle ihr blaues Wunder erleben.“
Die AfD muss nach einem Gerichtsurteil mehrere Journalisten, denen sie den Zutritt verweigern will, doch bei ihrer Wahlparty zur Thüringen-Wahl einlassen. Das Landgericht Erfurt gab einen Tag vor dem Wahlsonntag klagenden Medienhäusern, die die Pressefreiheit bedroht sehen, recht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die AfD kann sich juristisch beim Oberlandesgericht wehren. Ob es wegen des nun knappen Zeitraums noch zu juristischen Schritten vor der Wahlparty kommt, ist unklar.
Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“, die Springer-Marken „Bild“ und „Welt“ sowie die Tageszeitung „Taz“ hatten sich gemeinsam an das Landgericht gewandt, um gegen den Ausschluss ihrer Journalisten von der AfD-Wahlparty, über die sie berichten wollen, vorzugehen. Zentrale Wahlpartys von Parteien am Wahltag sind traditionell wichtige Anlaufpunkte für Journalisten. Diese fangen dort die Stimmung zu den Wahlergebnissen ein, führen Interviews – häufig sind viele prominente Vertreter einer Partei vor Ort.
Der Vorsitzende Richter Christoph von Friesen begründete das Urteil unter anderem damit, dass es sich bei der Wahlparty nicht um eine Dankeschön-Veranstaltung für Wahlhelfer und Parteifreunde handle, sondern diese einen „informatorischen Charakter“ habe. Dadurch, dass die AfD bereits andere Medienvertreter zur Party zugelassen habe, sei diese geöffnet worden. Somit müsse die Partei anderen Medienvertretern ebenso die Teilnahme ermöglichen.