Ein Mann hat eine Frau am späten Freitagabend in Friedrichsfelde mit einem Messer getötet. Es ist der zweite Fall innerhalb einer Woche.
Am späten Freitagabend soll ein Mann eine 28-Jährige in einer Wohnung im Stadtteil Friedrichsfelde mit einem Messer niedergestochen und lebensgefährlich verletzt haben, wie die Polizei Berlin mitteilt. Ein Sprecher des Lagedienstes sagte auf Nachfrage von t-online, dass es sich bei den Personen um Lebenspartner handele. Zuvor hatte die „Bild“ berichtet.
Polizeikräfte wurden gegen 22.30 Uhr zu einem Mehrfamilienhaus in der Dolgenseestraße alarmiert und entdeckten im Hausflur die lebensgefährlich verletzte Frau. Rettungskräfte und ein Notarzt brachten die 28-Jährige unter Reanimation in ein Krankenhaus, in dem sie kurz darauf verstarb. Bei der Frau soll es sich nach Informationen der „Bild“ um eine zweifache Mutter handeln.
Einsatzkräfte nahmen den mutmaßlichen Täter – ein 45 Jahre alter Mann – gegen 23.30 Uhr in der Schlichtallee in der Nähe des S-Bahnhofs Rummelsburg fest, heißt es in der Pressemitteilung.
Die Ermittlungen zu dem Geschehen, den Hintergründen und zur Beziehung der beiden zueinander dauern an, teilt die Polizei mit.
Erst am Mittwochabend war eine Frau auf einer Straße im Berliner Stadtteil Zehlendorf mit einem Messer getötet worden, mutmaßlich von ihrem Ex-Mann. Die 36-Jährige war Mutter von vier Kindern. Der 50 Jahre alte Mann befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Laut Generalstaatsanwaltschaft wurde ein Haftbefehl wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen erlassen.
Die Polizei geht nach ersten Erkenntnissen von einem sogenannten Femizid aus. Femizid bedeutet, dass Frauen aufgrund ihres Geschlechts getötet werden – also weil sie Frauen sind. Als häufigste Form gilt die Tötung von Frauen durch Partner oder Ex-Partner. In der Ehe habe es bereits mehrfach Fälle von häuslicher Gewalt gegen die Frau durch den Mann gegeben, berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
Schließlich habe sich die Frau getrennt und auch über ein Gericht eine sogenannte Gewaltschutzverfügung und ein Annäherungsverbot erwirkt. Das heißt, der Ex-Ehemann dufte sich ihr weder nähern noch sie ansprechen, sondern musste einen vorgeschriebenen Abstand halten.