Seit dem 23. September 2020 galt für die Zwangsausschüttung: Wenn die Summe im Jackpot die 45 Millionen Euro überschritten hatte, kam es zu einer garantierten Ausschüttung. Hat ein Spieler auf sechs Richtige plus Superzahl getippt, so wurde der Jackpot-Betrag wie üblich ausgespielt. Hatte jedoch erneut kein Spieler die Gewinnklasse 1 erreicht, kam es zu einer Zwangsausschüttung. Der Betrag wurde dann dem Gewinner der Gewinnklasse 2 zugeschrieben. War diese auch unbesetzt, so ging der Betrag an die darunterliegende usw. Theoretisch war es somit möglich, dass die Summe an die Gewinnklasse 9 ausgeschüttet wird.
Seit dem 1. November 2023 gibt es für Lotto 6aus49 allerdings keine Zwangsausschüttung bzw. definitive Ausschüttung des Jackpots mehr. Stattdessen gibt es einen Maximal-Jackpot in Höhe von 50 Millionen Euro in der Gewinnklasse 1.