Rentner im Osten zahlen teils höhere Steuern auf ihre Altersbezüge als Rentner im Westen. Die Linke fordert eine Angleichung.
Die Linke im Bundestag hat erneut eine unterschiedliche Steuerhöhe bei Renten in Ost und West kritisiert. Hintergrund ist eine aktuelle Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage des Linken-Abgeordneten Sören Pellmann. Demnach zahlen Rentner mit einer sogenannten Standardrente, die vor 2023 in Rente gegangen sind, im Osten höhere Steuern auf ihre Altersbezüge als im Westen. Eine Anfrage mit ähnlichem Ergebnis hatte Pellmann bereits vor einem Jahr an die Regierung gestellt.
Die ihm nun vom Bundesfinanzministerium übermittelten Zahlen, die der dpa vorliegen, zeigen: Wer seit 2010 im Ruhestand ist und die aktuell errechnete Standardrente von 20.768 Euro im Jahr bezieht, zahlt im Osten darauf 241 Euro Einkommensteuer, im Westen sind es nur 132 Euro. 2020 in Rente gegangene Ostdeutsche zahlen 542 Euro Steuern jährlich auf eine solche Standardrente, im Westen 524. Die Standardrente gibt den Wert an, den ein Empfänger bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren aktuell erhält.
Bei Renteneintritt ab 2023 keine Steuerunterschiede
Ab einem Renteneintritt ab 2023, dem Jahr der Ost-West-Angleichung der Renten, gibt es den Angaben zufolge keine Steuerunterschiede mehr. Pellmann nannte dies richtig. „Aber wir dürfen die Bestandsrentnerinnen und -rentner, die schon länger Rente beziehen, nicht vergessen“, fügte er hinzu. Dass diese im Osten immer noch mehr Steuern zahlten, sei ein Treppenwitz der Geschichte. „Zumal im Osten die meisten älteren Menschen fast nur von der gesetzlichen Rente leben müssen, während im Westen häufig noch andere Alterseinkünfte dazu kommen.“
Der Hintergrund ist kompliziert. Seit 2005 wird schrittweise auf eine sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung umgestellt: Die Rentenbeiträge werden bei der Einkommensteuer berücksichtigt und senken diese, dafür wird später Einkommensteuer auf die ausgezahlte Rente fällig. Schrittweise heißt: Wer 2005 in Rente ging, bei dem gelten 50 Prozent seiner Rente als steuerpflichtiges Einkommen, die anderen 50 Prozent sind steuerfrei. Bei einem Renteneintritt 2020 lag das Verhältnis bereits bei 80 zu 20. Ab Renteneintritt 2040 soll die Rente grundsätzlich zu 100 Prozent versteuert werden.
Der jeweils individuell zum Renteneintritt festgesetzte Freibetrag ändert sich nicht mehr, auch wenn, wie im Juli üblich, jährlich die Renten steigen. Dadurch erhöhe sich das steuerpflichtige Einkommen, erklärt das Finanzministerium in seiner Antwort. Bis 2023 habe es im Osten im Vergleich zum Westen höhere jährliche Rentensteigerungen gegeben. „Dies erklärt den Unterschied der Einkommensteuerbelastung zwischen Ost und West bei einem Rentenbeginn vor dem Jahr 2023.“