Fast eine halbe Million Euro sind im Spiel. Lilly Becker und Pierre Uebelhack streiten vor Gericht um viel Geld. Doch das ist längst nicht alles.
Für Lilly Becker geht es momentan um sehr viel, nicht nur um Geld. Was sich am Mittwoch vor der 14. Zivilkammer am Landgericht München abgespielt hat, warf viele Fragen auf. Es war der Auftakt zu einem Verfahren, bei dem „in der Hauptsache ein Zahlbetrag in Höhe von 182.694 Euro“ eingeklagt wurde – von dem TV-Produzenten Pierre Uebelhack. Dieses Geld fordert er von Lilly Becker zurück, sie habe es nur per Darlehen von ihm erhalten, doch trotz all seiner Bitten nie zurückgezahlt.
Dass dieser Fall vor Gericht gelandet ist, wäre für sich genommen schon unglücklich genug. Doch dabei blieb es nicht. In der mündlichen Verhandlung hat der Einzelrichter am Mittwoch ausgeführt, „dass die Parteien wohl auch noch über andere Zahlbeträge in Höhe von rund 300.000 Euro streiten“, so bestätigt es das Gericht t-online. Dies sei zwar nicht Gegenstand des Verfahrens, unappetitlich erscheint es aber allemal.
Lilly Becker weist jedenfalls über ihre Anwältin alle Vorwürfe von sich. Ihre Version: Das Geld sei nicht per Darlehen geflossen, es habe sich vielmehr um Schenkungen gehandelt, weil sie und Pierre Uebelhack ein Paar gewesen seien. Zwischen Herbst 2018 und Anfang 2021 hätten sie als Paar „Tisch und Bett geteilt“, wie unter anderem die „Bild“ aus der Argumentation der Beschuldigten zitiert.
Uebelhack hingegen bestreitet das. Er will die finanziellen Zuwendungen zurück und legte dem Gericht dafür die unterschriebenen Darlehensverträge vor. Diese Dokumente wiederum seien ihrer Mandantin „untergeschoben“ worden, so Lilly Beckers Anwältin. Diese völlig widersprüchlichen Aussagen führten schließlich dazu, dass der Vorsitzende, Richter Robert Engelmann, beide Parteien deutlich ermahnte.
Drohen Lilly Becker oder Pierre Uebelhack sogar Freiheitsstrafe?
„Angesichts des sehr voneinander abweichenden Vortrages der Parteien“ stünden „auch die Verwirklichung von Straftatbeständen im Raum“, schreibt eine Sprecherin des Landgerichts t-online auf Nachfrage. Explizit gehe es um Prozessbetrug. Dieser liege vor, „wenn eine Partei dem Gericht unwahre Tatsachen vorträgt und das Gericht beruhend darauf ein Urteil spricht, welches die andere Partei zu einer Zahlung verurteilt“, erläutert die Pressesprecherin und fügt an: „Wenn das Gericht die Unwahrheit erkennt, es mithin nicht zu dem ‚gewünschten‘ Zahlungsurteil kommt, läge bei bewusst wahrheitswidrigem Vortrag der Versuch eines Prozessbetrugs vor.“
Der Strafrahmen für Betrug liegt bei einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
Richterin Cornelia Kallert
Es geht also um viel mehr als Geld. Jetzt dreht sich der Fall auch darum, wer vor Gericht gelogen hat. Denn die beiden Versionen sind so gegensätzlich, dass eine der beiden Parteien lügt. Das veranlasste den Richter dazu, von einer „gravierenden Straftat“ zu sprechen. Die ist im Gesetz allerdings nicht definiert. Was also hat Robert Engelmann damit gemeint?
Bis zum 2. April 2024 muss eine Einigung vorliegen
„Der Einzelrichter brachte zum Ausdruck, dass es nicht um ein Kavaliersdelikt geht, wenn vor Gericht gelogen wird. Der Strafrahmen für Betrug liegt bei einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren (§ 263 StGB)“, so Cornelia Kallert, Vorsitzende Richterin am Landgericht, zu t-online.
Wie die Sache jetzt weitergeht, liegt auch in den Händen von Lilly Becker und Pierre Uebelhack. Der Richter forderte die Streitenden auf, eine Einigung zu erzielen. Dazu gab er ihnen Zeit bis zum 2. April 2024. Sollte das nicht reichen und die beiden sind sich über ihre Anwälte immer noch nicht einig geworden, geht die Verhandlung in die nächste Runde. Der nächste Termin fürs Verfahren wäre dann der 10. April.