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Lilly Becker muss zahlen: Gericht fällt Urteil

16. April 2025
in Unterhaltung

Es geht um sehr viel Geld

Sie muss zahlen: Urteil gegen Lilly Becker


16.04.2025 – 12:09 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Lilly Becker: Das Model musste sich vor Gericht verantworten. (Quelle: IMAGO/Horst Galuschka )

Ein turbulenter Rechtsstreit zwischen Lilly Becker und ihrem angeblichen Ex-Freund ist nun zum Ende gekommen. Das Model muss tief in die Tasche greifen.

Das Landgericht München I hat entschieden: Lilly Becker muss ihrem ehemaligen Partner Pierre Uebelhack über 200.000 Euro zurückzahlen. Der TV-Manager hatte ihr während ihrer angeblichen Beziehung ein Darlehen in Höhe von rund 182.000 Euro gewährt, das sie nun zurückerstatten muss. Zusätzlich fallen Zinsen in Höhe von etwa 32.000 Euro und weitere vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten von rund 3.000 Euro an, das berichtet eine t-online-Reporterin von vor Ort. Mehr dazu lesen Sie hier.

Richter Robert Englmann urteilte, dass Lilly Beckers Behauptung, es habe sich bei dem Geld um Geschenke gehandelt, nicht glaubwürdig sei. Er befand zudem, dass Lilly Becker bei mehreren wesentlichen Punkten nicht die Wahrheit gesagt habe. Weder die 48-Jährige noch ihr Anwalt erschienen zur Urteilsverkündung am Mittwochmorgen.

Unstimmigkeiten gab es laut Uebelhack bereits beim Beziehungsstatus der beiden: Während Lilly Becker behauptete, sie hätten nach ihrer Trennung von Boris Becker eine Liebesbeziehung geführt, bestritt Uebelhack dies vehement vor Gericht.

Neben dem Beziehungsstatus verschärften auch finanzielle Angelegenheiten den heftigen Streit: Die vermeintlich geliehenen rund 182.000 Euro sollten laut Uebelhack unter anderem für Beckers Miete und Flugreisen verwendet worden sein. Trotz dieser klaren Entscheidung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und weitere rechtliche Schritte könnten folgen.

Lilly Becker hatte Anfang des Jahres die Unterhaltungsshow „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“ gewonnen. Die Zuschauer wählten sie nach rund 14 Tagen im Dschungel zur Königin.

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