Ein Landrat in Thüringen verdonnert Geflüchtete ab März zu gemeinnützigen Arbeiten: Wer sich den Aufgaben verweigert, dem drohen Sanktionen.
Im Saale-Orla-Kreis in Thüringen setzt der Landrat Christian Herrgott (CDU) eine bisher wenig beachtete Regelung im Asyl-Gesetz um: Jobs für Geflüchtete. In Zukunft sollen Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften gemeinnützige Arbeiten verrichten, wie beispielsweise das Reinigen von Straßen, das Schneiden von Hecken oder das Schippen von Schnee, wie „Bild“ berichtet.
Die Arbeitszeit beträgt demnach vier Stunden pro Tag und der Stundenlohn beläuft sich auf 80 Cent, was einem Monatsgehalt von 64 Euro entspricht. Dieser Betrag wird ab März auf eine Bezahlkarte überwiesen. Wer sich der Arbeit verweigert, dem drohen Sanktionen in Form einer Kürzung der staatlichen Unterstützung um bis zu 180 Euro.
„Wer nicht arbeiten will, den muss ich motivieren“
Der 39-jährige Landrat erklärte gegenüber „Bild“: „Wir setzen den Kreistagsbeschluss jetzt schrittweise, aber mit Nachdruck um. Wer nicht arbeiten will, den muss ich motivieren. Es geht um ein Signal, dass die Menschen, die mit Steuergeld bezahlt werden, etwas an die Gesellschaft zurückgeben müssen und nicht den ganzen Tag auf einer Parkbank sitzen.“
Mit dieser Maßnahme erhofft Herrgott sich unter anderem eine verbesserte Akzeptanz der Asylbewerber in der Bevölkerung und eine leichtere Integration. Er betonte: „Für diese Arbeit muss man keine Sprachkenntnisse haben. Vielleicht lernt man durch Arbeit besser deutsch als im Sprachkurs und kann sich auf reguläre Arbeit oder eine Berufsausbildung vorbereiten.“
„Unsere Maßnahme sorgt für Bewegung“
Laut Asylbewerberleistungsgesetz dürfen Flüchtlinge in den ersten drei Monaten nach ihrer Ankunft keine reguläre Arbeit aufnehmen. Einzig zulässige Ausnahme sind sogenannte Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern – genau diese Regelung nutzt Herrgott nun.
Die ersten Auswirkungen dieser Maßnahme sind laut Herrgott bereits spürbar. „Meine Sozialarbeiter sagen mir, dass diejenigen, die man bereits verpflichtet hat, schon nachfragen, ob sie nicht auch richtig arbeiten gehen könnten. Unsere Maßnahme sorgt für Bewegung“, so der Landrat.