Wenig Neues, viel Unzufriedenheit: Länderchefs und Kanzler haben zum Thema Migration getagt. Druck machen die Länder vor allem in einem Punkt.
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben am Mittwoch über Migrations- und Wirtschaftspolitik beraten. Für die Migrationspolitik nahm auch Kanzler Olaf Scholz (SPD) für zwei Stunden an dem Treffen teil. Trotz teils massiver Kritik und neuer Forderungen aus Reihen der CDU vorab wurde im gemeinsamen Beschluss zu dem Treffen vor allem bekräftigt, was bereits vereinbart war. Mehr zur Ministerpräsidentenkonferenz erfahren Sie hier.
Doch worum genau ging es bei dem Gespräch der Länderchefs mit Scholz und was haben sie beschlossen? Ein Überblick.
Die Länderchefs zogen gemeinsam mit Scholz Bilanz darüber, inwieweit die Maßnahmen zur Begrenzung irregulärer Migration umgesetzt wurden, die bei einem Bund-Länder-Teffen im November vereinbart wurden. Besonders Länderchefs der Union hatten zuvor bemängelt, dass diese bislang nicht oder nur unzureichend umgesetzt worden seien. Mehr zum aktuellen Umsetzungsstand der Maßnahmen lesen Sie hier.
Länderchefs setzen Ampelregierung eine Frist
Besonders bei der Prüfung, ob Asylverfahren auch in Drittstaaten erfolgen können, machen die Länder nun mehr Druck. Sie haben der Bundesregierung eine Frist gesetzt: Bis zum 20. Juni 2024 sollen die Ergebnisse der Drittstaaten-Prüfung vorliegen. Dann wollen sich die Länderchefs erneut mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) treffen. Das geht aus dem Beschluss hervor, den die Ministerpräsidenten auf ihrer Konferenz am Mittwoch einstimmig gefasst haben. Dieser liegt t-online vor.
Das Bundesinnenministerium habe die Prüfung mit der Anhörung von Sachverständigen begonnen. Untersucht werde dabei die Frage, ob die Feststellung des Schutzstatus von Geflüchteten unter Achtung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention auch in Transit- oder Drittstaaten möglich ist, heißt es in dem Beschluss.
Die 16 Regierungschefinnen und -chefs der Länder forderten die Bundesregierung dazu auf, „alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Herkunftsländer zur Einhaltung ihrer völkerrechtlichen Rücknahmeverpflichtung ihrer Staatsangehörigen zu bewegen, die zur Ausreise verpflichtet sind“, heißt es weiter.
Grenzkontrollen und Asylverfahren
Einig ist man sich bei den Grenzkontrollen zu Polen, Österreich, Schweiz und Tschechien: Diese temporären Binnengrenzkontrollen seien weiter nötig, um Schleusungen zu bekämpfen und irreguläre Einreisen zu reduzieren, heißt es im Beschluss. Dafür setze man sich weiterhin ein. Faeser hatte die Grenzkontrollen seit ihrer Einführung 2023 mehrfach verlängert.
Um Asylverfahren schneller und effizienter zu gestalten, sind sich Bund und Länder außerdem einig, dass die Entgegennahme von Asylanträgen und die Anhörung in Erstaufnahmeeinrichtungen stattfinden sollen. „Die benötigten personellen Ressourcen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) werden zur Verfügung gestellt; über 1.100 zusätzliche Kräfte werden eingestellt“, heißt es im Beschluss.
Darüber hinaus werde die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister gebeten, bis zur Konferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs
der Länder am 20. Juni „weitere Potenziale zur Beschleunigung von
gerichtlichen Asylverfahren zu ermitteln“.
Kanzler und Länderchefs bekräftigen Vorhaben
Abseits dieser Beschlüsse bekräftigte Scholz mit den Ministerpräsidenten der Länder, vor allem an den im November beschlossenen Vorhaben „dranzubleiben“. So sollten etwa Asylverfahren und Asylklageverfahren beschleunigt werden. Auch sprachen die Länderchefs gegenüber Scholz den Wunsch aus, dass die bundesweite Einführung der Bezahlkarte vorangetrieben werde.
Forderungen einiger CDU-Politiker nach möglichen Obergrenzen für die Aufnahme von Asylsuchenden wurden nicht besprochen. Auch Überlegungen, Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine nur noch Asylleistungen zu zahlen, standen nicht auf dem Programm. Scholz erteilte diesen nach dem Treffen eine Absage.