In zahlreichen Geschäften befinden sich Toiletten – meist für das Personal und nicht für die Kunden. In welchen Fällen gibt es auch WCs für die Gäste?
Das Wichtigste im Überblick
Sie sind gerade einkaufen oder beim Bummel – und plötzlich drückt die Blase. Keine unübliche Situation. Jetzt eine öffentliche Toilette zu suchen, kann zu lange dauern. Und extra in einem Café oder Restaurant einzukehren, nur um sich dort erleichtern zu können, ist für viele auch keine Option. Es kostet Geld und passt nicht immer in den Zeitplan. Ist es also möglich, dass Kunden auf die Mitarbeitertoilette des Geschäfts gehen können? Und in welchen Fällen müssen Kunden-WCs im Geschäft vorhanden sein?
Kundentoilette im Geschäft: Diese Pflicht gilt
In großen Einkaufszentren und Malls ist meist eine Kundentoilette vorhanden. Sie kann gegen eine gewisse Gebühr benutzt werden. Ob eine vorhanden ist oder nicht, hängt nicht nur vom Servicegedanken des Betreibers ab. Auch die Landesbauordnung der einzelnen Länder spielt eine wichtige Rolle.
So muss beispielsweise in Berlin eine sanitäre Anlage im Einzelhandel vorhanden sein, wenn die Verkaufsfläche 400 Quadratmeter überschreitet. In anderen Bundesländern muss die Verkaufsfläche über 800 Quadratmeter liegen, damit eine Kundentoilette eingerichtet werden muss.
Kleinere Geschäfte haben hingegen meist nur ein WC für ihre Mitarbeiter. Das liegt zum einen an dem fehlenden Platz. Zum anderen bedeutet eine Kundentoilette zugleich Mehraufwand (Reinigung) und Mehrausgaben. Die Besitzer von kleinen Läden sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, eine Toilette für ihre Kunden anzubieten.
Darum gibt es kein Gesetz
Von einer bundeseinheitlichen Regelung wird aktuell noch abgesehen. Es wird befürchtet, dass damit viele rechtliche Auflagen (Barrierefreiheit) sowie Kosten (Umbaumaßnahmen) einhergehen, die viele Ladenbesitzer nicht erfüllen beziehungsweise leisten können.
Kundentoilette in der Gastronomie: Das sollten Sie wissen
In einem Restaurant oder einem Café muss dann eine Kundentoilette vorhanden sein, wenn der Gastraum über 200 Gästen Platz bietet. Denn in diesem Fall wird der Gastraum vom Gesetz her als Veranstaltungsfläche gesehen. WCs sind sodann rechtlich vorgeschrieben.
Ein Gäste-WC muss hingegen nicht vorhanden sein, wenn der Gastraum kleiner als 50 Quadratmeter ist, nur alkoholfreie Getränke angeboten werden oder/und wenn es nur Essen und Getränke zum Mitnehmen gibt, also keine Tische vorhanden sind.
Kundentoilette im Supermarkt: Muss sie vorhanden sein?
Es gibt kein bundeseinheitliches Gesetz, das regelt, ob ein WC für die Kunden vorhanden sein muss oder nicht (siehe oben).
Da in einem Supermarkt zwar Speisen und Getränke verkauft werden, jedoch nicht für den sofortigen Verzehr gedacht sind, gilt auch nicht der Gastronomie-Aspekt. Anders sieht es hingegen aus, wenn es in dem Supermarkt (oder auch Baumarkt oder Möbelfachgeschäft) eine Art Food-Court gibt und die entsprechenden Voraussetzungen (Größe; siehe oben) gegeben sind.
Mitarbeiter-WC: Dürfen Kunden es im Notfall mitbenutzen?
Ein Recht darauf, dass Kunden die Toilette benutzen dürfen, gibt es nicht. Das hat verschiedene Gründe.
Teilweise kann es sein, dass die Personaltoilette zu weit vom Verkaufsraum entfernt liegt. Die Kunden müssten dann erst durch das Lager, den Pausenraum des Geschäfts oder andere betriebsinterne Räume gehen. Und das wiederum ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gestattet. Auch soll Kundenverkehr in den hinteren Bereichen des Geschäfts vermieden werden, damit die Privatsphäre und die Ruhezeiten der Mitarbeiter geschützt und gewahrt bleiben.
Nichtsdestotrotz können Kunden in einer Notsituation (beispielsweise Schwangere) im Geschäft fragen, ob sie die Toilette ausnahmsweise benutzen dürfen. Vielleicht wird eine Ausnahme gemacht.