Ein kurzer Carsharing-Ausflug mit Sixt brachte einem Hamburger eine Rechnung von über 1.000 Euro ein. Beim Versuch, den Vorfall zu klären, stieß er auf zahlreiche Hindernisse.
Was als kurze Familienfahrt begann, endete für den Hamburger M. Wolf in einer Odyssee durch Kundenservice-Hotlines, Bankfilialen und eine große Menge Schriftverkehr. Am 13. Juli buchte Wolf ein Fahrzeug von Sixt Share vor seiner Haustür. Nach nur zwei Kilometern und sechs Minuten Fahrzeit parkte er das Auto und beendete die Miete – so dachte er zumindest.
Zunächst habe es einen Fehler gegeben, bei einem zweiten Versuch sei die Rückgabe aber in der App bestätigt worden. Im Anschluss machte Wolf – zur Sicherheit – Fotos des abgestellten Fahrzeugs. Drei Tage später erhielt der Hamburger eine Rechnung von Sixt: Für eine Mietdauer von 3.634 Minuten sollte er 1.054,86 Euro zahlen. Wolf konnte es nicht fassen.
Mehrfach nahm der Hamburger Kontakt mit Sixt auf: Noch am 16. Juli versuchte er es über die Hotline des Unternehmens. Nach 8 Minuten und 31 Sekunden flog er aus der Warteschlange. Zwei Tage später buchte Sixt den Betrag von 1.054,86 Euro von der Kreditkarte ab.
Wolf wandte sich daraufhin an seinen Anwalt, der ihm riet, Sixt schriftlich zur Rechnungskorrektur aufzufordern. Erst schickte er ein Fax, einen Tag später suchte er eine Sixt-Filiale in Hamburg-Altona auf. „Der Mitarbeiter war freundlich, konnte uns aber nicht helfen, da er keinen Zugriff auf die Systeme von Sixt Share hat“, erzählt Wolf. Ihm sei empfohlen worden, die Buchung von seinem Kreditkarteninstitut stornieren zu lassen.
Noch am selben Abend füllte er das Formular aus, um die Abbuchung von seiner Kreditkarte rückgängig zu machen. Am nächsten Morgen brachte er es zur Bank. Wenige Tage später erhielt er eine korrigierte Rechnung von Sixt. Jetzt sollte er nur noch 2,16 Euro zahlen.
Allerdings: Der abgebuchte Betrag wurde ihm bis heute nicht erstattet. „Für mich bleibt unverständlich, warum wir aufgrund eines offensichtlichen Fehlers von Sixt über 1.000 Euro für vier Wochen vom Girokonto ausleihen müssen“, kritisiert Wolf.
Auf Anfrage teilt Sixt mit, dass dem Kunden der Betrag bereits zurückgebucht worden sei. Aus Datenschutzgründen könne man jedoch keine weiteren spezifischen Aussagen zu dem Fall treffen. Das Unternehmen bestätigt aber, dass der Kundenservice den Sachverhalt bereits in der vergangenen Woche geprüft und direkten Kontakt mit dem Kunden aufgenommen habe.
Grundsätzlich könne eine Carsharing-Buchung nur dann vollumfänglich beendet werden, wenn das Auto gegen Entwenden gesichert und ordnungsgemäß abgeschlossen worden sei. „Es ist die Aufgabe eines Kunden, sich davon am Fahrzeug selbst zu überzeugen. Darauf weisen wir in den AGB von Sixt Share hin“, sagt ein Unternehmenssprecher.
Der Sprecher erklärt weiter: „Unsere Techniker überprüfen regelmäßig unsere Carsharing-Fahrzeuge, um bei auffälligen Buchungen wie im Falle von langen Standzeiten und dabei weiterlaufenden Kosten eingreifen zu können und gemeinsam mit dem Kunden eine Lösung zu finden.“ Bei der Kontrolle in durch den Techniker in diesem Fall sei das Fahrzeug nicht abgeschlossen und die Miete nicht beenden gewesen.
Wolf zieht dennoch ein ernüchtertes Fazit. „Wenn Carsharing in der Realität so aussieht, wie es mir jetzt mit Sixt Share passiert, muss ich jedem und jeder dazu raten, es um jeden Preis zu vermeiden“, sagt er.
Insbesondere den erheblichen Zeitaufwand und Stress, verursacht durch die Klärung des Vorfalls, kritisiert er. „Es ist super nett, dass meine Rechnung korrigiert wurde. Im Verhältnis zu den vielen Stunden, die ich aufgewendet habe und zu den 1.054 Euro, die jetzt vom Girokonto abgebucht wurden, ist das aber nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, so Wolf.
Immerhin: Als zusätzlich Entschädigung für die Kosten, die dem Hamburger nun entstanden sind, hat Sixt ihm „aus Kulanzgründen“ fünf Gutscheine in Höhe von jeweils 10 Euro ausgestellt, die er bei seinen nächsten Anmietungen einlösen kann. Ob er diese wirklich nutzen wird, lässt Wolf offen. Denn eigentlich kommt Sixt für ihn nicht mehr infrage.