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Home Finanzen

Krankmeldung am Wochenende: Das sollten Sie wissen

12. Februar 2024
in Finanzen

Sind Sie arbeitsunfähig, kann Ihr Arbeitgeber bereits am ersten Krankentag einen Krankenschein verlangen. Aber wie sieht es am Wochenende aus?

Das Arbeitsrecht sieht vor, dass Sie schon bei einer Arbeitsunfähigkeit von einem Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachweisen müssen, wenn Ihr Arbeitgeber das verlangt. Als erster Tag zählt der Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit eintritt. Es ist dabei unerheblich, ob Sie an diesem Tag noch zur Arbeit erschienen sind.

Krank am Wochenende

Werden Sie am Wochenende krank, sind Arztpraxen nur in Notfällen geöffnet. Für diesen Fall steht die bundesweite Hotline 116117 zur Verfügung. Dort wird Ihnen auch mitgeteilt, welche Arztpraxis geöffnet ist und Ihnen eine Krankschreibung ausstellt. Das ist vor allem dann wichtig, wenn Sie an dem Wochenende eigentlich arbeiten müssten.

Rückwirkende Krankschreibung

Können Sie bei einer Krankheit nicht sofort einen Arzt aufsuchen, kann der Arzt Sie später bis zu drei Tage rückwirkend krankschreiben. Das Wochenende zählt dabei mit. Die rückwirkende Krankschreibung ist nur dann möglich, wenn nachweisbar ist, dass Sie bereits länger krank waren. Andernfalls kann sich der Arzt weigern, Sie rückwirkend krankzuschreiben (mehr dazu hier). Ihr Arbeitgeber kann Sie unter Umständen wegen unentschuldigten Fehlens abmahnen, wenn Sie keine rückwirkende Krankmeldung nachweisen können.

Wochenende und Krankmeldung

Müssen Sie nicht gleich am ersten Tag eine Krankschreibung vorweisen, sondern beispielsweise erst nach drei Tagen, wird das Wochenende relevanter. Denn sind Sie krank und kommt ein Wochenende dazwischen, zählt auch das Wochenende für die Frist. Das gilt ebenso für einen Feiertag.

Ein Beispiel: Werden Sie an einem Mittwoch arbeitsunfähig, benötigen Sie spätestens ab dem darauffolgenden Samstag eine Krankmeldung. Gut zu wissen: Inzwischen müssen Sie einen Krankenschein nicht mehr selbst beim Arbeitgeber vorlegen. Ihr Arzt übermittelt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung automatisch an Ihre Krankenkasse. Dort kann Ihr Arbeitgeber sie eigenständig abrufen.

In jedem Fall sollten Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Eine Diagnose müssen Sie Ihrem Arbeitgeber aber nicht mitteilen. Informieren Sie ihn per Telefon oder E-Mail und teilen Sie ihm mit, wie lange Sie voraussichtlich krank sein werden.

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