Wie viel Eltern für Kita-Gebühren aufbringen müssen, fällt je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus. In Sachsen zahlt man in der Landeshauptstadt am meisten.
Kita-Gebühren variieren in den sächsischen Großstädten nur geringfügig. Das geht aus einer Auswertung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Spitzenreiter der untersuchten Großstädte Leipzig, Dresden und Chemnitz ist die Landeshauptstadt.
In Dresden werden für die Ganztagsbetreuung in der Krippe 207 Euro fällig, im Kindergarten sind es 150,48 Euro. Günstiger ist es in Leipzig, wo Eltern 187,68 Euro (Krippe) und 115,66 Euro (Kindergarten) bezahlen. In Chemnitz werden die niedrigsten Beiträge erhoben: 175,74 Euro für die Krippe und 120,96 Euro für den Kindergarten.
Besonderheit: Rücksicht auf Alleinerziehende
Sachsen wird in der Studie der Gruppe der Länder ohne vollständige Beitragsfreiheit zugeordnet, der auch Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein angehören. Bundesweit einzigartig ist der Studie zufolge die Absenkung der Gebühren für Alleinerziehende im Freistaat. In Leipzig werden zudem für das zweite Kind, das eine Einrichtung besucht, verringerte Gebühren erhoben, das dritte und sämtliche weitere Kinder sind gebührenfrei.
Bundesweit betrachtet die Studie die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen und Gebührenordnungen von 82 Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern. Berücksichtigt wurden möglichst die Grundgebühren im ersten Halbjahr 2024 – plus gegebenenfalls Kosten für die Verpflegung und weitere Leistungen.
Spannbreite in Deutschland von 0 bis 1000 Euro
Insgesamt ist die Spannbreite bei den Kita-Gebühren in Deutschland groß. Je nach Wohnort kann der Kita-Besuch kostenlos sein oder aber es fallen mehrere hundert Euro im Monat an. In Einzelfällen können es bei außergewöhnlich hohen Einkommen der Eltern auch mehr als 1000 Euro sein.
In Deutschland muss für Kinder zwischen dem dritten Geburtstag und dem Schuleintritt ein Kitaplatz zur Verfügung gestellt werden. Für Kinder zwischen dem ersten und dem dritten Geburtstag gibt es ebenfalls einen Anspruch auf eine Betreuung – in einer Einrichtung oder auch in der Kindertagespflege.
In der Untersuchung heißt es jedoch: „Allerdings reichen die bestehenden Angebote für die unter Dreijährigen bei Weitem nicht aus, um die von den Eltern geäußerten Betreuungswünsche tatsächlich zu decken.“