Familien können sich über eine weitere Erhöhung des Kindergelds freuen: Die Leistung soll nicht nur kommendes Jahr um fünf Euro steigen, sondern ab 2026 insgesamt 259 Euro pro Kind betragen.
Das Kindergeld soll 2026 um weitere vier Euro auf dann 259 Euro steigen. Das geht aus einem Änderungsschreiben zum Gesetzentwurf des Bundeshaushalts 2025 hervor, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zunächst hatte die Zeitung „Welt“ darüber berichtet.
„Das Kindergeld wird mit Wirkung zum 1. Januar 2026 um weitere vier Euro von 255 Euro auf 259 Euro im Monat für jedes Kind angehoben“, heißt es demnach in einem Dokument zur Kabinettsvorlage des Bundeshaushalts. Bislang war lediglich die bereits öffentlich verkündete Erhöhung des Kindergelds zum 1. Januar 2025 von 250 auf 255 Euro monatlich im Gesetzentwurf vermerkt worden.
Das Kindergeld war zuletzt zum 1. Januar 2023 deutlich erhöht worden. Zuvor hatten Familien für das erste und zweite Kind jeweils nur 219 Euro erhalten. Im Vergleich zu 2022 ergibt sich also ab 2026 eine Steigerung um 40 Euro für die ersten beiden Kinder.
Umgesetzt werden soll die Kindergelderhöhung nach dpa-Informationen im zweiten Jahressteuergesetz, das noch im Juli im Kabinett verabschiedet werden soll. Darin ist auch der schrittweise Anstieg des Kinderfreibetrags von 6612 Euro in diesem Jahr auf 6672 Euro im kommenden und auf dann 6828 Euro im Jahr 2026 festgeschrieben. Wenn der separate Freibetrag für den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf von Kindern hinzuaddiert wird, ergibt sich damit eine Erhöhung des Freibetrags auf insgesamt 9600 Euro im Jahr 2025 und im Jahr 2026 auf dann 9756 Euro.
Die Erhöhung des Kinderfreibetrags ist wie die Erhöhung des Kindergelds Teil der Haushaltseinigung der Bundesregierung, die das Kabinett an diesem Mittwoch formell beschlossen hat. Ziel ist es demnach, das Kindergeld und den Freibetrag ab 2026 zeitgleich steigen zu lassen.
Der Kinderfreibetrag ist deshalb relevant, weil er eine Steuerentlastung für die Ausgaben darstellen kann, die Familien durch Kinder entstehen. Er wird vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen. Wenn er steigt, verringert sich also das Einkommen, auf das Steuern fällig werden – und folglich die Steuerlast der Eltern. Dabei ist zu beachten, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag miteinander gekoppelt sind und es nur möglich ist, eins von beidem steuerlich geltend zu machen. Was am Ende für die Eltern günstiger ist, prüft das Finanzamt automatisch.