Eine Mutter und ihre Freundin sollen ein Kind in Österreich fast zu Tode gequält haben. Ein Gutachter sprach von einer „monströsen kriminellen Handlung“. Nun gab es ein Urteil in dem Fall.
In dem österreichischen Prozess um ein fast zu Tode gequältes Kind ist die Mutter des Jungen zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die 33-jährige Alleinerziehende, die ihren damals zwölf Jahre alten Sohn in eine Hundebox gesperrt hatte, wurde am späten Donnerstagabend im Landgericht Krems des versuchten Mordes schuldig gesprochen. Die Geschworenen verurteilten sie außerdem wegen des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie wegen Freiheitsentziehung.
Die 40-jährige Komplizin der Mutter bekam 14 Jahre Gefängnis auferlegt. Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass die ehemalige Freundin der Hauptangeklagten Aufträge zur Misshandlung des Jungen gegeben haben soll. Sie wurde wegen fortgesetzter Gewaltausübung, wegen Anstiftung und Beihilfe belangt. Beide Frauen sollen laut Anordnung des Gerichts in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Psyche des Jungen „zur Gänze zerstört“
Die 33-Jährige hatte ihren Sohn über Monate gequält. Sie hatte ihn unter anderem gefesselt, geknebelt, ihn hungern lassen und eisiger Kälte ausgesetzt. Obendrein hatte sie ihn mehrfach für Stunden in eine Hundebox gesperrt. Das stark abgemagerte Kind hatte bei der Einlieferung ins Krankenhaus nur noch eine Körpertemperatur von knapp 27 Grad und befand sich in einem komatösen Zustand. Sein Martyrium hatte die Angeklagte auch in mehreren Videos festgehalten.
Als Motiv gab sie vor Gericht an, dass sie ihren angeblich aggressiven und aufsässigen Sohn zu einem braven Kind erziehen wollte. Sie bestritt aber die Mordabsicht. Die 40-Jährige befeuerte die Taten durch zahlreiche Anweisungen.
Die acht Geschworenen hatte sich vor dem Rechtsspruch rund sieben Stunden lang beraten. Die Höhe der Strafen folge daraus, dass die Beschuldigten mit ihren Handlungen ein Leben fast zerstört hätten, sagte die Richterin. Auf psychischer Ebene sei der Junge „auf jeden Fall zur Gänze zerstört“ worden. Die beiden Frauen müssen dem Kind zudem gemeinsam insgesamt 80.000 Euro bezahlen.
Gutachter sieht anhaltende Gefahr
Ein Gutachter bescheinigte der Mutter eine „schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung“. Der Sachverständige sprach von einer „monströsen kriminellen Handlung über langen Zeitraum“. Es sei sehr wahrscheinlich, dass die Frau in absehbarer Zeit erneut schwere Körperverletzungsdelikte begehen werde. Bei der Komplizin ging der Fachmann von einer ähnlichen Gefährlichkeit aus.
Die Mutter, die schon zum Prozessauftakt am Montag in Tränen ausgebrochen war, zeigte am Donnerstag erneut Reue. Es tue ihr schrecklich leid. Sie wisse nicht, wie es so weit habe kommen können. Der Anwalt der 40-Jährigen sagte, seine Mandantin habe das Ausmaß des Leidens ihres Kindes nicht überschaut.
Sozialarbeiterin schritt ein
Dass die Qualen des Kindes überhaupt ein Ende nahmen, ist auch dem Einschreiten einer Sozialarbeiterin Ende November 2022 zu verdanken. Nachdem die Mutter ihren Sohn damals bei geöffneten Fenstern mit kaltem Wasser übergossen hatte und sich sein Zustand lebensbedrohlich verschlechtert hatte, nahmen die beiden Angeklagten Kontakt mit der Sozialarbeiterin auf, die nicht mit dem Fall betraut war. Diese konnte die Mutter durch mehrfache Aufforderungen dazu überreden, die Rettung zu rufen.
Im Prozess wurde auch die Rolle der Kinder- und Jugendhilfe thematisiert. Nach zwei Gefährdungsmeldungen hatte es am 28. Oktober und am 18. November 2022 unangekündigte Hausbesuche bei Mutter und Sohn gegeben. Dabei wurden zwar Auffälligkeiten festgestellt, Anlass zum sofortigen Einschreiten sah man aber nicht.
Die Kinder- und Jugendhilfe betonte im vergangenen Jahr, dass eine sofortige Prüfung der internen Abläufe nach Bekanntwerden des Falls ergeben habe, dass alle Vorgaben eingehalten worden seien. Der Abschlussbericht einer unabhängigen Expertengruppe soll demnächst der niederösterreichischen Landesregierung vorgelegt werden.