Pünktlich zum Vatertag tritt das Cannabisverbot im Englischen Garten in Kraft. Auch in weiteren Parkanlagen ist der Konsum ab sofort untersagt.
Nun ist das Kiffen im Englischen Garten auch offiziell verboten. Eine entsprechende Änderung der Parkanlagenverordnung trat am Donnerstag in Kraft. Demnach ist es fortan in Münchens größter Parkanlage untersagt, „Cannabisprodukte zu rauchen, zu erhitzen oder zu dampfen“. Das Verbot, das ebenfalls für den Hofgarten sowie den Finanzgarten gilt, schließt auch die Nutzung von zu diesem Zweck verwendeten E-Zigaretten, Vaporisatoren und vergleichbaren Produkten ein.
Das Kiffverbot für die Parkanlagen hatte das Kabinett erst vor kurzem beschlossen und angekündigt. Möglich war es, da alle drei Gärten über die bayerische Schlösserverwaltung in staatlicher Hand sind. Ebenso wie der Hofgarten in Bayreuth, in welchem ab Donnerstag der Konsum von Cannabis ebenfalls nicht mehr erlaubt ist.
Weitere Verbotszonen in München nicht geplant
Weitere Verbotszonen in München soll es nach Aussage von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) aber nicht geben. Dies sei nicht notwendig, erklärte er im Interview mit t-online. „Ich kann nicht kiffen überall verbieten, wenn es im Bundesgesetz erlaubt ist.“ Das generelle Verbot im Englischen Garten hielt er ebenfalls nicht für zwingend notwendig. Die Anlage sei eine der größten der Welt. „Da hätte es schon Freiräume gegeben“, argumentierte er gegen den Beschluss der CSU-Staatsregierung.
Mit einem Beschluss der Neuregelung wird noch vor der Sommerpause gerechnet. Damit setzt die Staatsregierung ihr Vorhaben um, die Möglichkeiten zum Kiffen nach der bundesweiten Teil-Legalisierung von Cannabis so weit wie möglich einzuschränken. Trotz erbitterten Widerstandes konnte Bayern die Legalisierung an sich nicht verhindern.
Kiffen auf dem Oktoberfest komplett untersagt
In Bayern wird das Kiffen auf Volksfesten, insbesondere auf der Wiesn, komplett verboten, und zwar überall auf dem gesamten Gelände. Zusätzlich sollen Cannabis-Produkte in Bayern grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst werden, das bereits in Innenräumen von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt.
Des Weiteren planen CSU und Freie Wähler, das Kiffen selbst in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen zu untersagen, einschließlich Außenbereichen von Gaststätten, Cafés und Biergärten. Das Verbot soll nicht nur das Verbrennen, sondern auch das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten einschließen.