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Home Leben

Katze zugelaufen? Das sollten Sie jetzt tun

11. Juli 2025
in Leben

Streunende Katzen sind keine Seltenheit. Was Sie wissen müssen, wenn Ihnen ein Tier zuläuft, und warum Sie sich strafbar machen, wenn Sie es einfach behalten.

Tiere fallen unter das Fundrecht. Der Finder hat eine Anzeigepflicht gegenüber der Gemeinde und muss den Fund beim Ordnungsamt melden. Auch das örtliche Tierheim sollte informiert werden. Wenn Sie ein Tier also einfach aufnehmen, handeln Sie nicht nur falsch, sondern gesetzwidrig und können hierdurch sogar eine strafbare Fundunterschlagung begehen.

Entlaufene oder ausgesetzte Katzen sind meist nicht nur relativ zahm, sondern auch gepflegt: Sie haben in der Regel ein glänzendes Fell und sind gut genährt. Dass man die Tiere nicht einfach behalten darf, wissen viele aber nicht. Komischerweise ist das vielen Menschen vor allem bei Katzen nicht klar. Einen zugelaufenen Hund würde hingegen kaum jemand einfach behalten.

Was ist aber zu tun, wenn einem eine Katze zuläuft? Oft stammt ein Fundtier aus der Nachbarschaft. Am besten fragen Sie kurz herum, wem sie gehören könnte. Katzen legen allerdings vor allem während ihrer Paarungsbereitschaft etliche Kilometer zurück. Viele Katzen halten sich in ihrem Revier regelmäßig an denselben Orten auf. Daher bedeutet es auch nicht unbedingt, dass eine Katze, die mehrfach auftaucht, kein Zuhause mehr hat.

Der Mikrochip, der den Tieren nicht sichtbar unter die Haut gesetzt wird, enthält eine Kennnummer. Jeder kann sein Tier chippen oder tätowieren und dann auch registrieren lassen – bei Tasso oder dem Deutschen Haustierregister. Wenn das Tier gefunden wird, lässt es sich zweifelsfrei einem Besitzer zuordnen. Die Registerstelle informiert dann das Herrchen, dass das Tier gefunden wurde und wo es abzuholen ist. Eine generelle Pflicht zum Registrieren gibt es bisher in Deutschland aber nicht.

Wer ein Haustier sucht oder gefunden hat, kann das auch auf der Webseite des Deutschen Tierschutzbundes melden. Auf der Seite www.findefix.com können Tierhalter online nach vermissten Tieren in der eigenen Umgebung suchen, ein Suchplakat erstellen und eine Suchmeldung auf der Homepage veröffentlichen. Bei der Suche nach vermissten Tieren greift die Seite auf alle Tierschutzvereine und Tierheime zu, die dem Deutschen Tierschutzbund angeschlossen sind.

Wer sein eigenes Haustier vermisst, dem bleibt immerhin ein halbes Jahr, um es zu suchen: Der eigentliche Besitzer hat sechs Monate Zeit, das Tier zurückzufordern. Tierschutzvereine oder Tierheime vermitteln Fundtiere zwar auch schon früher – aber dann immer nur unter Vorbehalt.

So sehr Sie sich also auch über einen Katzenfund im Garten freuen mögen: Sie sollten bedenken, dass Sie die Katze nicht einfach zu Ihrem Haustier erklären dürfen. Das ist die rechtliche Seite. Es gibt aber auch die emotionale Komponente: Jeder, dem ein Tier zuläuft, sollte sich klarmachen, dass am anderen Ende der Stadt vielleicht gerade jemand sehr traurig ist, weil sein Haustier verschwunden ist und er keine Möglichkeit hat herauszufinden, wo sich das Tier befindet.

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