Die Affäre erschüttert seit Sommer 2020 die hessische Justiz. (Bild: dpa)
Düsseldorf Das Landgericht Frankfurt hat den früheren Oberstaatsanwalt Alexander Badle am Freitag wegen Korruption, Untreue und Steuerhinterziehung zu sechs Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen den Spitzenjuristen der Bestechlichkeit in 86 Fällen, der Untreue in 54 Fällen und der Steuerhinterziehung in neun Fällen schuldig.
Badle, der als oberster Korruptionsbekämpfer Hessens als Koryphäe auf dem Feld galt, hatte im Prozess gestanden, mehr als ein Jahrzehnt lang selbst Schmiergelder kassiert zu haben. Angeklagt waren aber nur die Taten aus dem nicht verjährten Zeitraum zwischen 2015 und 2020. Der Anklage zufolge kassierte Badle in dieser Zeit Bestechungsgelder von rund 350.000 Euro.
Die Gelder in Höhe von insgesamt mehreren Hunderttausenden Euro flossen für die Vergabe von Gutachteraufträgen an externe Dienstleister – vor allem an die Firma eines ehemaligen Schulfreundes. Diese existierte fast ausschließlich von Aufträgen der Staatsanwaltschaft: 90 Prozent ihres Umsatzes erwirtschaftete sie laut Anklage mit staatlichen Aufträgen.
Schulfreund als Mittäter
Den mit Badle ebenfalls angeklagten Unternehmer verurteilte das Gericht wegen Bestechung und Subventionsbetrugs zu zwei Jahren und neun Monaten Haft.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Badle siebeneinhalb Jahre Haft gefordert, für dessen Schulfreund dreieinhalb Jahre. Die Strafverfolger attestierten Badle ein „hohes Maß an krimineller Energie“. Er habe seine Position als Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen „vorsätzlich missbraucht“ und „dem Land Hessen erheblichen Schaden zugefügt“.
Die Verteidiger plädierten jeweils auf deutlich mildere Strafen: Badles Verteidiger auf vier Jahre Haft, die des Schulfreundes forderten gar eine Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren Haft.
Regressansprüche in Millionenhöhe, Ermittlungen gegen Staatsanwälte gehen weiter
Im Juli 2020 war das kriminelle Treiben aufgeflogen, Badle wurde an seinem Arbeitsplatz festgenommen. Als Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt war er bis dahin eines der Aushängeschilder der Behörde und genoss höchstes Ansehen – auch deshalb erschütterte der Fall dies hessische Justiz nachhaltig. Die Ermittlungen angestoßen hatte die frühere, inzwischen verstorbene Lebensgefährtin Badles.
Badle sitzt seit Januar 2022 wieder in Untersuchungshaft. Nach einer zwischenzeitlichen Haftentlassung war er seinerzeit erneut festgenommen worden, nachdem sich die Vorwürfe ausgeweitet hatten. Im Juni 2022 legte die Staatsanwaltschaft dann die Anklage vor, seit Januar lief der Prozess vor der 24. Strafkammer unter Vorsitz von Werner Gröschel.
In seinem Schlusswort am Mittwoch bedauerte Badle seine Taten. Er übernehme dafür die volle Verantwortung. Neben der Haftstrafe kommen auf ihn nun auch Regressforderungen des Landes Hessen zu. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt habe in diversen Regressverfahren „Bescheide über die Feststellung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Dienstpflichtverletzungen in einem bislang höheren Millionenbetrag erlassen“, teilte eine Sprecherin des hessischen Justizministeriums mit.
Auch strafrechtlich geht es in dem Komplex noch weiter: Gegen zwei ehemalige Kollegen Badles – einen Oberstaatsanwalt und einen Staatsanwalt – wird weiter ermittelt.
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