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Musterverfahren gegen EY wegen Wirecard-Pleite startet

March 14, 2023
in KARRIERE

Frankfurt Geschädigte Wirecard-Aktionäre knöpfen sich jetzt den Wirtschaftsprüfer EY vor. Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in München hat am Montag den Privatanleger Kurt Ebert zum Musterkläger im Verfahren gegen EY (Az. 101 Kap 1/22) nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) bestellt. Das teilte das BayObLG mit. Damit ist der offizielle Startschuss für das nicht von allen Anlegern begrüßte KapMuG-Verfahren gefallen.

Privatanleger Ebert hatte im Februar 2020 Aktien von Wirecard gekauft und macht einen Schaden von über 500.000 Euro geltend. Er wird von der Kanzlei Mattil sowie dem Rechtsanwalt Elmar Vitt vertreten. Beklagte im KapMuG-Verfahren sind neben EY Deutschland auch die EY-Prüfer Martin Dahmen und Andreas Budde sowie die Wirecard-Vorstände Markus Braun, Jan Marsalek und Alexander von Knoop.

Der Zahlungsdienstleister Wirecard galt jahrelang als Börsenwunderkind. Trotz wiederkehrender Gerüchte über Unregelmäßigkeiten blieben die Anleger lange in Kauflaune – auch weil EY jedes Jahr die Zahlen testierte und die zuständige Finanzaufsicht Bafin sich hinter das Unternehmen aus Aschheim stellte.

So wurden die Anleger kalt erwischt, als Wirecard im Juni 2020 plötzlich mitteilte, dass in der Bilanz 1,9 Milliarden Euro fehlen und der Konzern Insolvenz anmelden muss. Der Aktienkurs zerplatzte von über 100 Euro auf wenige Cent.

Insgesamt 1800 Schadenersatzklagen gegen EY und Wirecard sind bisher von privaten und institutionellen Anlegern eingereicht worden. Betroffen sind aber weit mehr. Im Insolvenzverfahren haben Anleger, darunter auch Fondsgrößen wie Vanguard, Blackrock oder Union Investment, bereits Ansprüche von über neun Milliarden Euro geltend gemacht.

>> Lesen Sie hier: Richter widerspricht Ex-Wirecard-Chef – Wachsende Zweifel an Braun

Die Kanzlei Tilp, die als Pionier der KapMuG-Verfahren gilt, hatte wegen der Fülle schon früh auf ein Musterverfahren gedrängt und schließlich auch den entsprechenden Vorlagebeschluss erwirkt. Die 1800 laufenden Klagen wurden ausgesetzt. Der Vorteil des KapMuG: Die Anwälte der privaten und institutionellen Kläger sind im engen Austausch und müssen nicht allein gegen die Anwaltsschar eines Konzerns streiten.

Kritik an KapMuG-Verfahren

Auch Tilp hatte einen Musterkläger vorgeschlagen. Warum nun der Mandant von Mattil auserkoren wurde, darüber machte das Gericht keine Angaben. Für Mattil spricht, dass die Kanzlei zuletzt drei KapMuG-Verfahren im Bereich des grauen Kapitalmarkts – gegen die Bayerische Vereinsbank, die Commerzbank sowie die Hannover Leasing – innerhalb von vier beziehungsweise zwei Jahren erfolgreich zum Abschluss brachte.

Zum Vergleich: Im ersten KapMuG-Verfahren der deutschen Wirtschaftsgeschichte, geführt gegen die Deutsche Telekom, kam es erst nach 20 Jahren zu einem Vergleichsangebot. KapMuG-Verfahren stehen seither in dem Ruf, besonders lange zu dauern, weswegen es von einigen Anwälten Beschwerden gegen die Aussetzung ihrer Einzelklagen gab.

„Das Musterverfahren wird gewiss einige Zeit dauern und viele Sach- und Rechtsfragen klären“, räumte Peter Mattil gegenüber dem Handelsblatt ein. Aber er sei optimistisch, das Verfahren zügig und erfolgreich führen zu können.

>> Lesen Sie hier: Aufspaltung von EY verzögert sich weiter – Streit um Steuerberater

Nach der öffentlichen Bekanntmachung des KapMuG im Klageregister unter www.bundesanzeiger.de – das geschieht vermutlich im Laufe der Woche – können andere Anleger innerhalb einer Frist von sechs Monaten Ansprüche schriftlich gegenüber dem BayObLG zum Musterverfahren anmelden. „Dabei müssen sich die Anmelder durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen“, betont das BayObLG. Den Schaden auszurechnen ist dabei nicht ganz trivial, es empfiehlt sich daher, eine auf Kapitalmarktstreitigkeiten spezialisierte Kanzlei zu wählen.

Die Anmeldung zum KapMuG ist deutlich günstiger als eine Einzelklage. Wer einen Schaden von 18.000 Euro geltend machen will, zahlt für die Anmeldung knapp 1000 Euro. Bei einer Einzelklage, die bis Jahresende immer noch eingereicht werden kann, besteht ein Kostenrisiko von fast 6000 Euro in der ersten Instanz.

Kostenlos sind dagegen die Vehikel der Anlegerschützer, da sie durch Prozessfinanzierer gedeckt sind, die im Erfolgsfall eine Provision einstreichen. Die SdK kooperiert dafür mit Pinsent Mason, die DSW setzt auf eine niederländische Stiftung und will neben EY Deutschland auch EY Global verklagen.

Alle Einzelklagen ruhen bis zum Ausgang des KapMuG. Ob das auch für die Klage gegen EY Global gilt, ist offen.

Mehr: Schadenersatz – Wirecard-Aktionäre suchen beste Strategie gegen EY

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