Das Handelsblatt hat 100 Gigabyte Daten und insgesamt 23.398 Dokumente ausgewertet.
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Berlin, Düsseldorf, New York Die Gewerkschaft IG Metall hat die Führungsetage des US-Autoherstellers Tesla nach dem Datenleak scharf kritisiert. „Wir fordern die Konzernspitze von Tesla auf, die Beschäftigten sofort umfänglich über alle Verletzungen ihrer Datenschutzrechte aufzuklären“, sagte Dirk Schulze von der IG Metall Brandenburg dem Handelsblatt. Offenbar lägen persönlichste Daten der Beschäftigten für jede denkbare Form des Missbrauchs offen.
Das Handelsblatt hat über 100 Gigabyte an Daten ausgewertet, die nach Angaben von Informanten für viele Mitarbeiter auf den Tesla-Systemen zugänglich waren. Diese Tesla-Files umfassen 23.000 Dateien, unter anderem Excel-Listen, die offenbar Gehälter und Privatanschriften von mehr als 100.000 aktuellen und ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zeigen. Darunter befinden sich auch Daten von Beschäftigten aus dem brandenburgischen Werk Grünheide.
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Schulze bezeichnete die Enthüllungen als „beunruhigend“. Wenn das Management verhindern wolle, dass sich solche Vorfälle wiederholten, sollte es eine Unternehmenskultur fördern, in der Beschäftigte Missstände ohne Angst offen zur Sprache bringen könnten, sagte Schulze. Der Gewerkschaftler warb dabei für die IG Metall, die bisher bei Tesla kaum Fuß fassen konnte: „Wie in allen anderen Unternehmen gilt auch bei Tesla: Selbstbewusste und gewerkschaftlich organisierte Belegschaften können am besten selbst dafür sorgen, dass ihre Rechte gewahrt bleiben.“
Tesla hatte auf Anfrage einen Kommentar zu dem Datenleak abgelehnt. Das US-Unternehmen fordert das Handelsblatt auf, Tesla eine Kopie der Daten zu übersenden und danach alle anderen Kopien unverzüglich zu löschen. Tesla verdächtigt einen Mitarbeiter, seinen Zugang als Servicetechniker missbraucht zu haben, „um Informationen zu exfiltrieren“. Der Autobauer teilte zudem mit: „Wie Sie wissen, ist die Verwendung illegal erlangter Daten für die Medienberichterstattung nur unter außergewöhnlichen Umständen zulässig.“ Das Handelsblatt hält diese Umstände für gegeben.
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