Düsseldorf Die Zahl der Neuinfektionen ist weiterhin hoch. Trotzdem sollen ab dem 20. März viele Corona-Regeln des Infektionsschutzes wegfallen – auch in Unternehmen. Bekannt ist etwa das Ende der Homeoffice-Pflicht. Doch was ist mit anderen Schutzmaßnahmen wie 3G am Arbeitsplatz und Maskenpflicht?
Corona-Regeln für Arbeitnehmer: Was sich ab dem 20. März ändert
Laut Bundesarbeitsministerium sollen Arbeitgeber künftig selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem Hygienekonzept entsprechende Regeln festlegen.
Gleichzeitig sieht ein Neufassungsentwurf der Corona-Arbeitsschutzverordnung weiterhin „Basisschutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz“ vor. Das Papier liegt dem Handelsblatt vor.
Dabei sollen Betriebe „das regionale Infektionsgeschehen sowie besondere tätigkeitsspezifische Infektionsgefahren“ berücksichtigen, heißt es in dem Referentenentwurf. Im Klartext bedeutet das: Es liegt am Unternehmen und der Corona-Lage vor Ort, ob Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregeln weiterhin notwendig sind.
Beschlossen ist noch nichts. Am Mittwoch ist der Entwurf Thema im Bundeskabinett. Ab dem 20. März werden die Länderparlamente entscheiden, ob und wo schärfere Regeln greifen. Worauf sich Betriebe und Beschäftigte einstellen können.
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Maskenpflicht als Corona-Regel im Büro weiter möglich
Wahrscheinlich ist, dass viele Unternehmen angesichts der Infektionszahlen auch nach dem 20. März weiter auf die sogenannte AHA+L-Regel setzen. Diese hat sich bewährt und gilt als Basisschutz bei der Bekämpfung des Coronavirus.
AHA+L steht für:
- Abstand: mindestens 1,5 Meter
- Hygiene: regelmäßiges Händewaschen, sowie Husten und Niesen in die Armbeuge
- Alltagsmaske: OP-Maske oder FFP2 dürften weiter der Normal sein
- Lüften: vor allem in von mehreren Menschen genutzten Innenräumen
Gegenüber der „Frankfurt Allgemeinen Zeitung“ stellte ein Ministeriumssprecher klar, dass Unternehmen weiterhin die Möglichkeit hätten, ihre Mitarbeiter zum Tragen einer Maske zu verpflichten. Der Unterschied ist aber: Sie müssen keine Maskenpflicht aussprechen.
Ähnlich wie bei der Maskenpflicht müssen Betriebe auch bei anderen Corona-Regeln je nach Infektionsgeschehen und Aufgabenbereich ihrer Belegschaft entscheiden, ob diese sinnvoll sind oder nicht.
So ist etwa klar, dass in einer großen Werkshalle die Gefahr, sich mit Corona anzustecken, geringer ist als etwa in einem Großraumbüro oder einem kleinen Pausenraum. Letztere sind explizit in dem Verordnungsentwurf als Beispiel genannt.
Wegfall der Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer ab 20. März
Nach aktuellem Stand fallen sowohl die Homeoffice-Pflicht als auch die 3G-Regel am Arbeitsplatz ersatzlos weg. Das heißt: Arbeitgeber müssten dann nicht mehr kontrollieren, ob ihre Beschäftigten geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind.
Allerdings gibt es auch hier eine Hintertür: So sollen Bundesländer in Corona-Hotspots mit dynamischem Infektionsgeschehen wieder schärfere Schutzmaßnahmen einführen können.
Dann wäre auch eine Rückkehr zu einer 3G-Nachweispflicht in Unternehmen denkbar. Am 16. und 18. März sollen Bundestag und Bundesrat die 3G-Neuregelung beraten und beschließen.
Lockerung der Corona-Regeln: Homeoffice weiter empfohlen
Nicht nur die Bundesländer, auch die Unternehmen selbst sollen die Corona-Regeln je nach Tätigkeit ihrer Mitarbeiter und regionalem Infektionsgeschehen anpassen können. So sollen laut Referentenentwurf Arbeitgeber bei großem Infektionsrisiko prüfen, wo weiterhin Homeoffice sinnvoll und möglich ist, um Kontakte zu reduzieren.
Für all diejenigen, die nicht oder nur schwierig von Zuhause arbeiten können, könnten Arbeitgeber dann auch weiterhin wöchentlich kostenlose Coronatests und Masken bereitstellen. Bisher müssen Unternehmen mindestens zwei Checks professional Woche anbieten.
Auch steht in dem Entwurf des Arbeitsministeriums explizit, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten ermöglichen müssen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus impfen zu lassen.
Mehr: Bundesregierung will Betriebe selbst über Corona-Maßnahmen entscheiden lassen