Für Start-ups eignet sich bislang insbesondere die Gründung einer GmbH.
(Foto: dpa)
Frankfurt Die Bundesrepublik Deutschland will mit dem in Planung befindlichen Zukunftsfinanzierungsgesetz die Situation für Start-up-Unternehmen verbessern. Unter anderem sollen künftig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Firmenanteile nicht mehr versteuern müssen, bevor sie einen finanziellen Nutzen daraus ziehen können.
Österreich geht einen etwas anderen Weg und will mit der Flexiblen Kapitalgesellschaft oder auch „Flexible Company“, kurz FlexCo, eine neue Rechtsform etablieren, die insbesondere Start-ups sowie Gründerinnen und Gründern eine international wettbewerbsfähige Option bieten soll.
„In Österreich hat sich in den letzten Jahren ein enorm dynamisches Start-up-Ökosystem entwickelt“, sagt René Tritscher, Geschäftsführer der Austrian Business Agency, die an das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft berichtet. Seit 2017 hat sich seinen Angaben nach die Zahl der Gründungen pro Jahr auf rund 360 eingependelt.
Flexible Gestaltung
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