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China-Chef besucht umstrittenes Werk in Uiguren-Region

February 28, 2023
in KARRIERE

Düsseldorf, Peking, Berlin Volkswagens wohl umstrittenstes Werk liegt am Rande der chinesischen Vier-Millionen-Einwohner-Stadt Urumtschi, Hauptstadt der Uiguren-Provinz Xinjiang. Auf Satellitenbildern ist eine Fabrik in einem Industriegebiet zu sehen, ein Sushi-Laden und zwei Bekleidungsgeschäfte befinden sich in der Nähe, wenige Kilometer weiter beginnen die Berge.

Der Eindruck vor Ort ist ähnlich karg. Ein paar graue Gebäude, umringt von Zäunen. Ein Firmenschriftzug zeigt die Worte Shanghai Volkswagen (Xinjiang). Einzig ein grimmig dreinblickender Sicherheitsmann vor dem Werkstor deutet darauf hin, dass Besucher hier unerwünscht sind. Fotos von den Gebäuden – selbst mit einigem Abstand – sind nicht erlaubt. Das zeigen Vor-Ort-Recherchen des Handelsblatts in Xinjiang von 2021. Rein durften dessen Reporter damals nicht. Bis heute lehnt VW eine Fabrikvisite ab.

Das Werk in der Uiguren-Provinz gilt als tickende Reputationsbombe für den zweitgrößten Autobauer der Welt. Immer wieder gibt es Berichte über Menschenrechtsverletzungen und Zwangsarbeit in der Region. Die damalige UN-Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet warf kurz China vor ihrem Amtszeitende „ernsthafte Menschenrechtsverletzungen“ gegen die uigurische Minderheit vor.

In einem Report ist von möglichen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gegen die muslimische Volksgruppe die Rede. Ähnliche Berichte gibt es in den Xinjiang Files hier und im Bericht des australischen Thinktanks ASPI hier. Letzterer geht davon aus, dass nur 15 Autominuten vom VW-Werk entfernt ein Umerziehungslager steht, in dem Angehörige der muslimischen Minderheit vom chinesischen Staat interniert werden.

Volkswagen beteuert seit Jahren, dass im Xinjiang-Werk alles nach Vorschrift verlaufe und die Menschenrechte geachtet würden. Der Konzern hält weiter an der Präsenz vor Ort fest. Die sei mitunter sogar „positiv für die Menschen“, wie Konzernchef Oliver Blume kürzlich an den World Uyghur Congress (WUC) schrieb.

VW: China-Chef attestiert Werk in Xinjiang vor allem Positives

Vor Journalisten in Berlin wiederholte Chinachef Ralf Brandstätter im Januar, „keine Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen“ in dem Werk zu haben. Damals kündigte der Manager an, sich selbst ein Bild von der Lage zu machen. Das ist offenbar vor Kurzem geschehen.

Wie VW mitteilt, war Brandstätter vom 16. auf den 17. Februar 2023 in Urumtschi, mit ihm die Compliancechefin und der Leiter der Außenbeziehungen von Volkswagen in China.

Es seien gute Gespräche gewesen, betont Brandstätter, der nach eigenen Angaben mit der Belegschaft vor Ort und mit sieben Mitarbeitern verschiedener Ethnien sprach. 238 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit nach VW-Angaben in Urumtschi beschäftigt. Ein knappes Drittel davon gehöre Minderheiten an, rund 17 Prozent aller Beschäftigten seien Uiguren.

Satellitenbild der VW-SAIC-Anlage in Urumtschi

Ein paar graue Gebäude, umringt von Zäunen.

Auch sonst attestiert der China-Vorstand dem Werk vor allem Positives: „Moderne Räumlichkeiten, gepflegt, hoher Standard“ – so wie man es von VW gewohnt sei. Es gebe eine Halal-Kantine für die muslimische Minderheit und eine Turnhalle, die sich die Belegschaft gewünscht habe.

Die Mitarbeiter aus Urumtschi könnten sich zudem in anderen chinesischen Werken weiterqualifizieren, sagt Brandstätter. Knapp 200 Angestellte hätten davon seit 2015 Gebrauch gemacht. „Die Arbeitsbedingungen sind vergleichbar mit anderen Standorten in China.“ Er erkenne daher keine Widersprüche zu dem, was ihm bislang intern über das Werk in Xinjiang berichtet wurde.

VW hat nur ein beschränktes Durchgriffsrecht in Urumtschi

Nachprüfen lassen sich die Angaben nicht. Eine Anfrage des Handelsblatts im Vorfeld, bei der Reise dabei sein zu können, lehnte VW ab. Der Konzern habe selbst nur ein beschränktes Durchgriffsrecht in Urumtschi. Denn formal ist VW weder Alleineigentümer noch Betreiber der Fabrik.

Vielmehr ist das Werk in einem Joint Venture zwischen VW und dem chinesischen Partner SAIC aufgeteilt. 50 Prozent gehören VW, 50 Prozent SAIC. Betreiber des Werks ist eine Tochtergesellschaft des VW-SAIC-Joint-Ventures. VW kontrolliere die Beteiligung nicht, alles müsse mit SAIC abgestimmt werden.

Um die Arbeitsbedingungen im Blick zu haben, gebe es gebe Hinweisgebersysteme und einen Code of Conduct. Experten halten solche Systeme für Makulatur. Denn wer in einem Polizeistaat wie Xinjiang auch nur die leiseste Kritik am chinesischen Staat oder staatlichen Einrichtungen äußert, kann für Jahre in Zwangslager gesperrt werden.

Volkswagens Chinachef Brandstätter

„Keine Hinweise auf Menschenrechtsverletzungen.“

(Foto: dpa)

Das Problem: Ohne Zustimmung des chinesischen Partners kann VW keine Änderungen an dem Konstrukt vornehmen. Zumindest nicht ohne vertragsbrüchig zu werden. Folglich ließe sich das Werk auch nicht einfach so schließen, selbst wenn der Autobauer das wollte. Nach Information des Handelsblatts läuft der Vertrag zwischen SAIC und VW noch bis Anfang der 2030er-Jahre.

Bis dahin steckt der Konzern in einem Dilemma: Entweder verärgert er die chinesische Seite oder er hält an dem umstrittenen Werk fest – auch wenn das mit unangenehmen Fragen einhergeht.

>> Lesen Sie auch: Volkswagen-Chef Blume auf schwieriger Mission in China

VWs Generalbevollmächtigter für Außenbeziehungen, Thomas Steg, betont, dass der Konzern zurzeit nicht an einen Rückzug aus Urumtschi denke. Man respektiere die Verträge, die man mit dem Joint-Venture-Partner eingegangen sei. „Von einem globalen Konzern, der weltweit Verträge abschließen will, erwartet man Vertragstreue und Verlässlichkeit.“

Verträge einzuhalten, das ist die eine Sache. VW hat aber insbesondere in der Vergangenheit das Problem sogar verharmlost. 2019 sagte der damalige VW-Chef Herbert Diess, dass er nichts von Umerziehungslagern von in Xinjiang wisse. Das ist angesichts der umfassenden Berichtslage schwer zu glauben.

Auch VWs Arbeitnehmerseite fordert deshalb klare Kante vom Konzern: „Zwar mag das zum Volkswagen-Produktionsverbund zählende Werk in Urumtschi rein formal und mit Blick auf unsere Konzernstruktur nicht im direkten Durchgriffsbereich der VW AG liegen“, erklärt ein Sprecher des Konzernbertriebsrats auf Anfrage. Das entbinde VW aber nicht davon, sich den Themen wie Menschenrechtsverletzungen in der Region „zu stellen und sich dazu aktiv zu positionieren“. Auch IG-Metall-Chef Jörg Hofmann, der auch stellvertretender Aufsichtsratschef bei VW ist, hinterfragte im Sommer offen die Investitionen in das Werk und forderte einen Rückzug aus Xinjiang.

Wirtschaftlicher Nutzen von VWs Xinjiang-Werk begrenzt

China ist mit Abstand der wichtigste Markt für Volkswagen. In der Covidkrise schwächelte die Zahl der Verkäufe in Fernost zwar. In ordentlichen Jahren setzte der Automobilkonzern dort jedoch mehr als vier Millionen Autos ab. Der Beitrag des Werks in Urumtschi wirkt dagegen wie ein betriebswirtschaftlicher Winzling.

Nach Xinjiang kommen weitestgehend fertige Autos mittlerweile nur noch für einen letzten Check. 10.000 Fahrzeuge wurden in der umstrittenen Fabrik zuletzt in Betrieb genommen und an lokale Händler ausgeliefert. Die Kapazität lag mal bei 50.000 – auch die Zahl der Mitarbeiter hat sich seit der Covidkrise mehr als halbiert. Die Mitarbeiter sind entweder an anderen Standorten untergekommen oder haben Abfindungspakete erhalten, sagt VW.

Grafik

Innerhalb der internationalen Uiguren-Diaspora traut man dem Konzern nicht. „Bei Volkswagen lassen sich bis jetzt keine Anzeichen für eine Zeitenwende erkennen“, sagt Haiyuer Kuerban, Leiter des Berliner WUC-Büros. VW habe sich zu Brandstätters Ortsbesuch sehr bedeckt gehalten. „Uns liegen keine weiteren Informationen vor.“

China geht gegen muslimische Bevölkerungsgruppe vor

Seit einem Anschlag in der südwestchinesischen Stadt Kunming im Jahr 2014 mit 34 Toten, für den Chinas Staatsführung uigurische Separatisten verantwortlich machte, ging diese repressiv gegen die muslimische Bevölkerungsgruppe vor. Polizeipräsenz und Überwachung in Xinjiang wurden seither massiv erhöht. Es folgten Massenverhaftungen und Internierungen. Im Bericht des UN-Menschenrechtskommissariats ist die Rede von einer „groß angelegten willkürlichen Freiheitsberaubung“. Berichte über Folter und sexuelle Gewalt in den Lagern seien „glaubhaft“. China bestreitet die Vorwürfe und spricht von „Anti-Terrormaßnahmen“.

Die Situation in Xinjiang ist mittlerweile auch mit Blick auf den Kapitalmarkt ein enormes Risiko für VW. Im November hatte der US-Finanzdienstleister MSCI sein ESG-Rating für VW wegen seiner Aktivität dort mit einer Warnung versehen. Einige Fonds schichteten daraufhin ihre Portfolios um, warfen die VW-Aktie raus.

>>Lesen Sie auch: Blackrock und Co. – „Sagen Sie bloß nicht ESG“

Die Warnung habe damit eine hohe Eskalationsstufe, sagt auch Ingo Speich, Nachhaltigkeitschef bei der Deka. Diese könnte sich auch unmittelbar auf Anleihen und Aktienpositionen bei VW auswirken. „Die Menschenrechtssituation in China bei VW ist für den Kapitalmarkt eine Blackbox. VW ist in Xinjiang gefangen im eigenen Reputationsrisiko.“

In der Bundesregierung blickt man deutlich kritischer auf das Engagement deutscher Konzerne in der Region als noch vor einigen Jahren. Für in Xinjiang operierende ausländische Unternehmen seien die „Einwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten“ äußerst begrenzt, heißt es vom Wirtschaftsministerium.

Die Bundesregierung übernimmt daher inzwischen keine Investitionsgarantien mehr für Projekte in China von Unternehmen, die entweder in Xinjiang tätig sind oder Geschäftsbeziehungen zu dort operierenden Entitäten unterhalten. Dies schließt auch Verlängerungen bestehender Garantien ein.

So verlängerte das Ministerium erstmals im Sommer 2022 laut Informationen des Handelsblatts aus Regierungs- und Unternehmenskreisen Investitionsgarantien für Volkswagen nicht aus diesem Grund. VW wollte den Vorfall nicht weiter kommentieren. Hinter vorgehaltener Hand sagen Wirtschaftsvertreter, dass sich heute wohl kein Unternehmen mehr für einen Standort in Xinjiang entscheiden würde.

Mehr: IG Metall fordert Rückzug von VW aus Uiguren-Region Xinjiang

Erstpublikation: 28.02.2023, 06:00 Uhr.

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