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Bundesrat stoppt sogenanntes Whistleblower-Gesetz

February 10, 2023
in KARRIERE

Berlin Hinweisgeber, die Missstände in Unternehmen aufdecken, müssen in Deutschland weiter auf besseren Schutz warten. Das von den Ampelfraktionen im Bundestag im vergangenen Jahr auf den Weg gebrachte Whistleblower-Schutzgesetz erhielt nicht die erforderliche Zustimmung im Bundesrat. Es kann daher nicht in Kraft treten.

Das Gesetz wurde von den Bundesländern blockiert, in denen die Union mitregiert. Diese Länder verfügen zurzeit über 38 der 69 Stimmen im Bundesrat und haben damit eine Blockademehrheit. Die Ampelkoalition aus SPD, FDP und Grünen ist somit auf das Wohlwollen von CDU und CSU angewiesen.

Beim Schutz von Hinweisgebern sahen sich die Unions-Länder aus mehreren Gründen nicht in der Lage, das vorliegende Gesetz zu unterstützen. Bemängelt wird etwa, dass die Vorschriften weit über die EU-Vorgaben hinausgingen. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) merkte an, dass dadurch kleine und mittlere Unternehmen über Gebühr belastet würden. „Wir brauchen einfach mehr Augenmaß.“

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist überfällig. Deutschland hätte eine entsprechende EU-Richtlinie eigentlich schon im Dezember vergangenen Jahres in nationales Recht umsetzen müssen. Das von der Ampelkoalition beschlossene Gesetz regelt Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen. Behörden und Unternehmen müssen künftig gesonderte interne Anlaufstellen schaffen und auch anonyme Hinweise entgegennehmen.

Hessens Justizminister Roman Poseck (CDU) warnte, dass der vorgesehene anonymisierte Meldekanal auch die Gefahr von Missbrauch beinhalte. „Nicht jeder Whistleblower führt Gutes im Schilde.“

SPD und Grüne wollen Gesetz nicht mehr ändern

Der Minister sieht zudem „die bürokratischen und finanziellen Hürden“ kritisch, die das Gesetz für Unternehmen mit sich bringe. „Auch deren Belange müssen in die Gesetzgebung einfließen und das ganz besonders in der heutigen Zeit, in der die Unternehmen zahlreichen Belastungen und Unsicherheiten ausgesetzt sind“, sagte Poseck. Es gehe schließlich auch um Zukunftsfragen des Wirtschaftsstandorts Deutschland.

Till Steffen

Laut Steffen soll der Gesetzentwurf nun „inhaltsgleich in einer nicht zustimmungspflichtigen Form“ erneut in den Bundestag eingebracht werden.


(Foto: IMAGO/Future Image)

Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten. Danach sieht es derzeit jedoch nicht aus. „Die Kritikpunkte der Union sind an den Haaren herbeigezogen“, sagte SPD-Innenpolitiker Sebastian Fiedler dem Handelsblatt. Er sehe keinen Raum für Verhandlungen. „Denkbar wäre daher, dass wir den Gesetzentwurf inhaltsgleich so schnell wie möglich in einer nicht zustimmungspflichtigen Form erneut in den Bundestag einbringen.“

Dafür plädiert auch der Grünen-Rechtspolitiker Till Steffen. „Es ist bedauerlich, dass die Union an ihrer starrsinnigen Haltung festhält“, sagte er. An dem Gesetz werde es aber keine Abstriche geben. „Die Ablehnung im Bundesrat wird ein Pyrrhussieg für die Union bleiben.“

Der Bonner Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing sieht indes auch Nachbesserungsbedarf an dem Gesetz. „Wer schuldhaft etwas Falsches meldet, und dadurch anderen schadet, der muss – wie auch sonst im Zivilrecht – dafür einstehen und den Schaden gegebenenfalls ersetzen“, sagte Thüsing dem Handelsblatt.

Auch fehle bislang jeder Anreiz im Gesetz dafür, dass sich der Hinweisgeber zunächst an die interne Meldestelle wendet. „Die wird regelmäßig sehr viel schneller und wohl auch kompetenter reagieren können als das Bundesamt für Justiz, das als externe Meldestelle vorgesehen ist“, erläuterte der Experte.

>> Lesen Sie hier: Lesen, leiden, lochen – Bürokratie-Wahnsinn in Deutschland

Die europäische Richtlinie fordere daher auch ausdrücklich, dass sich die Mitgliedstaaten für die Meldung über interne Meldekanäle einsetzten, in denen wirksam gegen den Verstoß vorgegangen werden könne, ohne dass der Hinweisgeber Repressalien befürchten müsse.

Vorteile für die Wirtschaft

Dass dies im vorliegenden Gesetzentwurf fehlt, sei „ein schwerer Fehler“, sagte Thüsing. Denn weil es an den erforderlichen Anreizen zur Nutzung interner Meldekanäle fehle, sei mit einer Arbeitsbelastung externer Meldestellen zu rechnen. „Es darf bezweifelt werden, ob die in der Entwurfsbegründung für die Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen vorgesehenen 17,52 Stellen bei der externen Meldestelle ausreichen, um dem erheblichen zu erwartenden Arbeitsaufkommen gerecht zu werden“, glaubt der Rechtsexperte.

Nicht jeder Whistleblower führt Gutes im Schilde. Roman Poseck (CDU)

Für die Wirtschaft könnte hingegen ein besserer Schutz von Hinweisgebern große Vorteile haben. Die Versicherer versprechen sich davon langfristig einen Rückgang der Wirtschaftskriminalität: „Zum einen erhöhen Whistleblowing-Systeme das Risiko, entdeckt zu werden, und schrecken potenzielle Täter ab“, sagte Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dem Handelsblatt. Außerdem würden Taten früher erkannt und können so weniger Schaden anrichten. Das werde „positive Effekte für die deutsche Wirtschaft“ haben.

In mittelgroßen Unternehmen sind Hinweisgebersysteme bisher kaum vorhanden. Nach einer repräsentativen Forsa-Umfrage im Auftrag des GDV gab es im Frühjahr 2022 nur in jedem vierten mittelgroßen Unternehmen ein Hinweisgebersystem, wie es jetzt vorgeschrieben werden soll.

Geschäftsführern und Vorständen, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes kein Hinweisgebersystem in ihren Unternehmen etabliert haben, können künftig Bußgelder und im Schadenfall hohe Haftungsansprüche drohen.

Mehr: Denunzianten oder wichtige Hinweisgeber? Wer sich wirklich als Whistleblower in Unternehmen meldet

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