Trunkenheit am Steuer
Strafbefehl gegen Jens Lehmann
03.02.2025 – 16:08 UhrLesedauer: 1 Min.
Die Münchner Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl gegen Jens Lehmann beantragt. Für den ehemaligen Torhüter könnte es teuer werden.
Ärger für Jens Lehmann: Die Staatsanwaltschaft München I hat einen Strafbefehl gegen den 55-Jährigen beim Amtsgericht München beantragt. Wie die Behörde auf Anfrage von t-online mitteilt, könnte es für den ehemaligen Torhüter teuer werden. Es sei „eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von über 90 Tagessätzen gebildet und beantragt“ worden, so Anne Leiding, Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I. Zuerst hatte die „Bild“ über den Vorgang berichtet.
Der Grund für die mögliche Strafe ist eine Autofahrt von Jens Lehmann, bei der er mit Alkohol im Blut am Steuer erwischt wurde. Dies habe sich während des 1. Oktoberfest-Wochenendes im vergangenen Jahr ereignet, die Polizei zog Lehmann aus dem Verkehr.