Arbeitsrecht
Ist Urlaubsgeld pfändbar? So schützen Sie die Sonderzahlung
Aktualisiert am 02.07.2025 – 08:53 UhrLesedauer: 2 Min.
Urlaubsgeld ist ein freiwilliger Bonus des Arbeitgebers, den viele Angestellte erhalten. Dürfen Sie über das Geld verfügen, wenn Ihr Konto gepfändet ist?
Im Falle einer bestehenden Kontopfändung wird jeder Betrag, der über den Pfändungsfreibetrag hinausgeht, an die Gläubiger ausgezahlt. Voraussetzung ist ein sogenanntes P-Konto. Das Pfändungsschutzkonto bietet Schutz vor Kontopfändungen für Guthaben bis zu einer Höhe von 1.560 Euro (Stand: Juli 2025). Darüber hinaus eingehende Geldbeträge können der Pfändung unterworfen werden.
Gemäß § 850k Abs. IV der ZPO haben Sie ein Anrecht auf Ihr Urlaubsgeld. Trotz vorhandener Pfändung auf dem Konto muss die Bank das Geld an Sie auszahlen. Reicht Ihr Freibetrag nicht aus, ist ein einmaliger Antrag notwendig. Diesen stellen Sie bei der Vollstreckungsstelle, nicht bei Ihrer Bank. Nachfolgende Unterlagen sind dabei einzureichen:
Der individuell eingerichtete Freibetrag gilt ausnahmsweise und nur für die Bonuszahlung des Arbeitgebers. Droht die vorzeitige Rückzahlung von Geldbeträgen an Gläubiger, beantragen Sie Vollstreckungsschutz in Höhe des Urlaubsgeldes. Reichen Sie diesen parallel zum Antrag auf Erhöhung des Freibetrags bei der Vollstreckungsstelle ein.
Unterhaltsforderungen berechtigen Gläubiger zur privilegierten Pfändung. Das auf dem Konto verfügbare Guthaben darf oberhalb des regulären Freibetrags vollständig gepfändet werden. Erhalten Sie Urlaubsgeld von Ihrem Arbeitgeber, besteht die Möglichkeit auf Schutz. Im Gegensatz zur klassischen Pfändung kann das Urlaubsgeld bei Unterhaltsschulden höchstens zur Hälfte gepfändet werden. 50 Prozent des Betrags über der Pfändungsfreigrenze stehen dem Gläubiger zu.
Der Bundesgerichtshof entschied in der Vergangenheit, dass Urlaubsgeld unpfändbar ist. Dies gilt auch, wenn Sie sich in einem Privatinsolvenzverfahren befinden. Grund dafür ist die Zweckbindung des Urlaubsgeldes. Es dient dazu, sich zu erholen, um danach wieder volle Arbeitsleistung erbringen zu können.
Gläubiger haben die Möglichkeit, Arbeitseinkommen direkt beim Arbeitgeber zu pfänden. Vor der Gehaltszahlung prüft Ihr Arbeitgeber unpfändbare und pfändbare Bezüge. Urlaubsgeld ist unpfändbar, daher wird es ohne Abzüge bei der Gehaltszahlung an Sie ausgezahlt.