Die Stadt München hat den Chefdirigenten ihrer Philharmoniker seines Postens enthoben, weil dieser in der Vergangenheit eine gewisse Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin erkennen ließ.
(Foto: dpa)
Berlin Quick gerät Uwe Schlegel ein wenig ins Schwärmen. „Wir betreten hier juristisches Neuland“, sagt der Geschäftsführer der Kölner Zweigstelle der Rechtsanwaltsgesellschaft ETL. Der Fall des russischen Dirigenten Valery Gergiev eigne sich bestens, um ihn mit Studierenden in arbeitsrechtlichen Repetitorien zu beackern.
Die Stadt München hat den Chefdirigenten ihrer Philharmoniker seines Postens enthoben, weil dieser in der Vergangenheit eine gewisse Nähe zum russischen Präsidenten Wladimir Putin erkennen ließ. Und weil Gergiev sich nicht, wie von Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) ultimativ gefordert, ausdrücklich vom russischen Angriffskrieg in der Ukraine distanzieren wollte. Auf Anfrage teilte die Stadt mit, die Particulars zur Entlassung würden derzeit geklärt, mehr könne man dazu momentan nicht sagen.
Wie aber ist der Fall aus arbeitsrechtlicher Sicht zu bewerten? „Die politische Gesinnung von Mitarbeitern ist zunächst deren Privatsache“, sagt Daniel Hammes, Rechtsanwalt bei der Kanzlei FPS in Frankfurt am Most important. „Sie hat keinen Einfluss auf das Arbeitsverhältnis und ist deshalb als solche auch kein Kündigungsgrund.“ Anders gelagert sei die Scenario im öffentlichen Dienst, wo eine besondere Verfassungstreue Eignungsvoraussetzung für die konkrete Tätigkeit sein könne.
Für eine ordentliche, additionally fristgemäße Kündigung nach dem Kündigungsschutzgesetz und erst recht für eine fristlose Kündigung seien hohe Hürden zu überwinden, erklärt Anwalt Schlegel. „Für die ordentliche Kündigung braucht es einen betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Grund. Die sehe ich aber im Ergebnis nicht.“ Denn das Orchester brauche weiter einen Dirigenten, und Gergiev könne ja dirigieren. Auch sehe er in der unterlassenen Distanzierung von Putins Krieg keine Pflichtverletzung, die eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen könne, betont Schlegel.
High-Jobs des Tages
Jetzt die besten Jobs finden und
per E-Mail benachrichtigt werden.
Zwar gebe es in gewissem Rahmen eine Loyalitätspflicht dem Arbeitgeber gegenüber. „Wenn man daraus aber eine Pflicht ableiten will, dass Herr Gergiev die von ihm verlangte Stellungnahme abgeben muss, bewegt man sich arbeitsrechtlich auf ganz dünnem Eis“, sagt der ETL-Anwalt.
Im Falle des russischen Dirigenten könnte aber ein Ausnahmefall vorliegen, in dem die politische Gesinnung dann doch eine Rolle spiele, erklärt Hammes. „Wenn die politische Betätigung oder Einstellung dazu führt, dass der Druck von anderen Mitarbeitern oder Kunden zu groß wird und dem Unternehmen sogar ein wirtschaftlicher Schaden droht, dann kann eine sogenannte Druckkündigung gerechtfertigt sein.“
Betriebsfrieden gestört
Konzertbesucher könnten additionally drohen, die Philharmoniker zu boykottieren, solange Gergiev am Pult steht. Oder Musiker sich weigern, unter seiner Leitung zu musizieren. Die Anforderungen für eine Druckkündigung seien aber sehr hoch, betont Hammes.
So müsse der Arbeitgeber sich zunächst vor den Mitarbeiter stellen und versuchen zu vermitteln. Und: „Die Störung des Betriebsfriedens oder die Nachteile für den Betrieb müssen derart gravierend sein, dass die Weiterbeschäftigung unzumutbar ist.“ Außerdem, ergänzt Schlegel, müsse der vermutlich befristete Arbeitsvertrag mit Gergiev eine ordentliche Kündigung überhaupt zulassen.
Hier finden Sie mehr Handelsblatt-Artikel zum Ukrainekrieg:
Andere Konstellationen für eine Druckkündigung sind durchaus denkbar. Beispielsweise, wenn Eltern eine Erzieherin für pädagogisch ungeeignet halten und dem Träger massenweise drohen, ihre Kinder aus der Kita zu nehmen. Normalerweise sei bei einer Druckkündigung nicht mal eine vorherige Abmahnung erforderlich, weil der Arbeitnehmer in der Regel ja kein arbeitsrechtliches Fehlverhalten an den Tag gelegt habe, erklärt Hammes.
Fachanwalt Schlegel vermutet, dass die Stadt München sich auf die Paragrafen 9 und 10 des Kündigungsschutzgesetzes berufen könnte. Diese sehen eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Gerichtsurteil und gegen Zahlung einer Abfindung vor, wenn eine Fortsetzung dem Arbeitnehmer oder dem Arbeitgeber nicht zuzumuten ist.
Gergiev ist additionally ein juristischer Sonderfall. Klarer sei die Lage, wenn ein Arbeitnehmer sich plötzlich im Betrieb für Russland oder die Ukraine engagiere, Flugblätter verteile oder Kunden anspreche. Dies müsse der Arbeitgeber nicht dulden, sagt Hammes. Passiere das während der Arbeitszeit, sei nach vorheriger Abmahnung auch eine verhaltensbedingte Kündigung denkbar.
Mehr: EU-Staaten aktivieren erstmals besonderen Schutzstatus für Flüchtlinge