Der Rundfunkbeitrag sieht vor, dass alle Haushalte die gleiche monatliche Gebühr für den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk zahlen – bis auf einige Ausnahmen.
Das Wichtigste im Überblick
Die ehemals von der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhobene Rundfunkgebühr gibt es in dieser Form seit 2013 nicht mehr. Stattdessen muss nun jeder Haushalt, unabhängig von der Anzahl an Rundfunkgeräten, den monatlichen Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro bezahlen – an den „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“.
Auch wer kein Rundfunkgerät besitzt, ist nach dem Solidaritätsprinzip dazu verpflichtet. Allerdings gilt: Sie können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Wann und wie das möglich ist, erklären wir Ihnen.
Wer kann sich befreien lassen?
Unter bestimmten Voraussetzungen können sich einige Personengruppen auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
Wie sich Rentner von der GEZ befreien können
Rentner können sich in bestimmten Fällen vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das geht, wenn Sie Grundsicherung oder Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) erhalten. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld haben keinen Anspruch auf eine Befreiung.
Für Menschen, die gepflegt werden müssen, gelten ebenfalls Ausnahmen bei der Rundfunkgebühr. Allerdings reicht ein Pflegegrad (früher Pflegestufe) allein nicht aus. Dafür sind bestimmte Leistungen notwendig.
Wenn Sie in Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz wohnen und Pflegegeld beziehen, können Sie sich von der GEZ befreien lassen. Auch gelten die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) und die Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz als Befreiungsgrund.
Auch wenn Sie in ein Pflegeheim umziehen, können Sie sich von der GEZ-Gebühr abmelden. In dem Fall sind Sie ebenfalls nicht mehr beitragspflichtig.
Wer sich noch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen kann
- Studierende, die BAföG erhalten und nicht bei den Eltern wohnen. Das gilt auch für Menschen, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten.
- Menschen, die blind oder taub sind, müssen nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags zahlen. Wichtig ist hier, dass im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „RF“ steht.
- Empfänger von Blindenhilfe oder taubblinde Menschen können sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen.
- Asylbewerber oder geduldete Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
- Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Sozialgeld.
- Wenn zwei Partner in eine gemeinsame Wohnung ziehen, muss der Rundfunkbeitrag nur von einem der beiden geleistet werden. Seit 2013 ist die Rundfunkgebühr nicht mehr von Geräten, sondern vom Haushalt abhängig.
In diesen Härtefällen müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Sollte keine der Befreiungskriterien bei Ihnen zutreffen, können Sie möglicherweise auch einen Härtefall beantragen. Das funktioniert in folgenden Fällen:
- Ihr Einkommen überschreitet die Bedarfsgrenze für Sozialleistungen um weniger als die 18,36 Euro Rundfunkbeitrag.
- Sie verzichten auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, obwohl Sie Anspruch darauf hätten.
- In bestimmten Fällen können Sie sich auch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn Sie studieren und vom BAfög-Bezug ausgeschlossen sind. Das gilt etwa, wenn Sie ein Zweitstudium absolvieren.
Wichtig: Die Zahlung einfach unterlassen dürfen Sie nicht. Sie müssen den Härteantrag beantragen – und er muss genehmigt werden. Wie das geht, erklären wir Ihnen weiter unten.
Wie kann man den Rundfunkbeitrag kündigen?
Den Rundfunkbeitrag kündigen können Sie direkt nicht. Allerdings können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen davon befreien lassen (siehe oben).
Und so geht’s: Um sich befreien zu lassen, müssen Sie einen Antrag an den Beitragsservice schicken. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier. Füllen Sie es aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Ein Formular zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag gibt es auch bei einigen Behörden Ihrer Stadt, etwa dem Jobcenter oder einem BAföG-Amt.
Senden Sie es – gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen – an den Beitragsservice. Schicken Sie aber nur Kopien an die entsprechende Stelle, keine Originaldokumente. Die Adresse lautet wie folgt:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Sie sollten vom Beitragsservice dann noch eine Bestätigung erhalten, dass Sie befreit sind. Wenn nicht, fragen Sie noch mal nach. Gut zu wissen: Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann drei Jahre rückwirkend gültig sein.