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ICE von Köln nach Berlin wegen Drohung von Mann von Polizei gestoppt

11. März 2025
in Panorama

Zug von Köln nach Berlin gestoppt

Mann droht mit Messer und Bombe: ICE geräumt


11.03.2025 – 18:48 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Polizeieinsatz im Zug (Symbolbild): In einem ICE von Köln Richtung Berlin wurde ein Mann in Gewahrsam genommen. (Quelle: Bundespolizei)

Im ICE von Köln nach Berlin droht ein Mann mit einem Messer und einem „gefährlichen Gegenstand“. Die Bundespolizei greift ein und stoppt den Zug.

Im ICE von Köln nach Berlin sind am Dienstagvormittag 340 Reisende im niedersächsischen Gifhorn gestrandet – weil ein 44-jähriger Mann im Zug das Personal bedroht hat. Wie die Bundespolizei mitteilte, kam es gegen 9.40 Uhr im ICE 541 zu dem Vorfall.

Der afghanische Staatsbürger mit Wohnsitz in Thüringen hatte laut Polizei mit einem Messer und einem „gefährlichen Gegenstand“ gedroht, mutmaßlich einer Bombe. Der Zug stoppte daraufhin außerplanmäßig in Gifhorn.

„Der Mann wurde von ersten Einsatzkräften in Gewahrsam genommen“, sagte ein Sprecher der Bundespolizei Hannover. Bundespolizeibeamte suchten mit Sprengstoffspürhunden den Zug ab, fanden aber keine Bombe. Auch ein Messer sei nicht bei dem 44-Jährigen festgestellt worden, sagte der Polizeisprecher t-online.

Die 340 ICE-Reisenden wurden unterdessen von Polizisten zum Bahnhofsvorplatz geleitet. Anschließend fuhren sie mit verschiedenen öffentlichen Verkehrsmitteln zum nächsten planmäßigen ICE-Halt in Wolfsburg weiter.

Der 44-Jährige ist der Polizei bereits wegen verschiedener Delikte bekannt gewesen. Zuletzt hatte er den Angaben zufolge am Morgen in einem anderen Zug Ärger bereitet. Er hatte mit einem Fahrrad in Hannover in einen ICE einsteigen wollen, das Personal hatte ihm dies verweigert. Daraufhin hatte der Mann mit Gewalt gedroht. Bundespolizisten leiteten daraufhin Strafverfahren wegen Beleidigung und Bedrohung ein.

Nachdem wegen des 44-Jährigen der ICE 541 nach Berlin geräumt werden musste, kam noch ein weiteres Ermittlungsverfahren dazu: wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

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