Homöopathische Leistungen werden wohl bald nicht mehr von den Kassen übernommen. Das soll ein Papier von Gesundheitsminister Karl Lauterbach vorsehen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will offenbar endgültig die Homöopathie aus dem gesetzlichen Kassenwesen verbannen. Der Einsatz der nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirkenden Kügelchen und Prozeduren wurde zuletzt vom Staat mitfinanziert.
Weil die Ausgaben für die Krankenversorgung seit der Coronapandemie stark gestiegen sind, konnten sich die gesetzlichen Krankenversicherungen nicht mehr selbst finanzieren. Deshalb springt der Staat noch ein – und finanziert dabei auch die Ausgaben der Kassen für homöopathische Mittel mit. Für 2024 wird der Gesamtzuschussbedarf von den Kassenverbänden auf 3,2 Milliarden Euro geschätzt.
Nun muss die Ampel aber sparen, und auch Lauterbach hat nach Informationen des „Spiegel“ seinen Ministerkollegen Einsparvorschläge vorgelegt. Der SPD-Minister, der bereits im Oktober über einen Ausschluss von homöopathischen Leistungen nachgedacht hatte, soll jetzt Nägel mit Köpfen machen.
Einsparpotenzial gering
In dem Vorschlagspapier heißt es laut „Spiegel“: „Leistungen, die keinen medizinisch belegbaren Nutzen haben, dürfen nicht aus Beitragsmitteln finanziert werden“. Wissenschaftlicher Konsens ist, dass für homöopathische Behandlungen keine Wirkung nachgewiesen ist, die über Placebo-Effekte hinausgeht.
Aus diesem Grund wolle er die Möglichkeit der Krankenkassen, in der Satzung auch homöopathische und anthroposophische Leistungen vorzusehen, streichen. Nur über Zusatzversicherungen sollen diese noch möglich sein.
Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung kann Lauterbach damit aber nur zum Teil verringern: etwa zehn Millionen Euro sollen es dem Bericht nach sein. Die AOK in Sachsen hatte im April bereits angekündigt, keine Homöopathie-Behandlungen mehr zu bezahlen. Die thüringische Ärztekammer hatte im März 2023 bereits die homöopathische Zusatzausbildung gestrichen.