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Home Politik

Höcke wirbt auf X um Unterstützung – Musk reagiert

7. April 2024
in Politik

Weil er eine Naziparole verwendet hat, steht Björn Höcke bald vor Gericht. Auf X sucht er nun nach Unterstützung. Dabei schaltet sich auch Konzernchef Elon Musk ein.

Björn Höcke steht bald Gericht. Der Thüringer AfD-Landesvorsitzende muss sich am 18. April vor dem Landgericht Halle verantworten, weil er den verbotenen Ausruf der NS-Organisation Sturmabteilung (SA), verwendet hatte: „Alles für Deutschland!“ Nun suchte er auf dem Kurznachrichtendienst X Unterstützung. Dabei weckte er auch das Interesse von Eigentümer Elon Musk.

Auf Englisch hatte Höcke geschrieben: „Ich werde des Verbrechens beschuldigt, ein angebliches Zitat verwendet zu haben, mit dem ich meinen Patriotismus ‚falsch‘ ausgedrückt habe.“ Er warf dem Staat vor, „politische Gegner zu verfolgen und die freie Rede zu unterdrücken“. Daher lade er die X-Nutzer ein, nach Halle zu kommen.

Elon Msuk reagiert: „Warum ist das illegal?“

Daraufhin meldete sich auch Elon Musk, der den Kurznachrichtendienst Twitter im Oktober 2022 übernommen und in X umbenannt hatte. Der Milliardär fragte zunächst, was Höcke gemacht habe. Nach dessen Antwort, in der er den verbotenen Satz nannte, zeigte sich Musk weiter interessiert: „Warum ist das illegal?“

Daraufhin antworte Höcke: „Weil jeder Patriot in Deutschland als Nazi diffamiert wird, da Deutschland Straftatbestände hat, die es in keiner anderen Demokratie gibt. Sie zielen darauf ab, Deutschland daran zu hindern, sich wiederzufinden.“

Dadurch zeigte der ehemalige Geschichtslehrer Höcke, dass er die Naziparole bewusst gewählt hatte. Das könnte auch für das Gerichtsverfahren von Bedeutung sein. Er hat den Satz bereits mehrfach verwendet. Zunächst hatte er 2021 bei einer Wahlkampfrede in Sachsen-Anhalt gerufen: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland!“ Zweieinhalb Jahre später rief er bei einer Veranstaltung in Gera „Alles für“, um im Anschluss das Publikum aufzufordern, „Deutschland“ zu antworten. Zu dem Zeitpunkt war er bereits für die erste Verwendung angeklagt.

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